Das Hilfspersonal des Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (das Amt) hat den Auftrag, bei der Ausführung der Aufgaben im Bereich Tierschutz und Hundehaltung mitzuwirken.
Als Hilfspersonal gelten:
- die Beurteilerinnen und Beurteiler von Hunden (die Beurteilerinnen und Beurteiler);
- die Beurteilungsassistentinnen und -assistenten, die mit einem Hund spazieren (die Spaziergängerinnen und Spaziergänger).