Diese Verordnung bezweckt die Unterstützung des Anbaus von Körnerleguminosen zur menschlichen Ernährung, um Formen der Produktion und des Konsums zu ermutigen, welche die Treibhausgasemissionen des Kantons reduzieren.
Es besteht kein Anspruch auf Beiträge nach dieser Verordnung.