Der Grosse Rat tritt zu folgenden Sessionen zusammen:
- am Montag nach dem zweiten Sonntag des Monats Februar (Februarsession);
- am Montag nach dem dritten Sonntag des Monats April (Aprilsession);
- am Montag nach dem zweiten Sonntag des Monats Juni (Junisession);
- am Mittwoch nach dem vierten Sonntag des Monats August (Augustsession);
- am Montag nach dem dritten Sonntag des Monats Oktober (Oktobersession);
- am Montag nach dem ersten Sonntag des Monats Dezember (Dezembersession).
Wenn die Geschäftslast es erfordert, kann die Präsidentenkonferenz hinsichtlich der Eröffnung der Sessionen von den in Absatz 1 genannten Wochentagen abweichen.
Der Grosse Rat tagt in der Regel drei Tage.
Der Zeitpunkt der Eröffnung der Sessionen wird jeweils durch das Ratssekretariat im Kantonsamtsblatt bekannt gegeben.
Zu allfälligen weiteren Sessionen wird der Grosse Rat nach Massgabe von Artikel 6 Absatz 2 des Grossratsgesetzes[4] einberufen.
Nicht erledigte Geschäfte werden auf das Geschäftsverzeichnis der nächsten Session übertragen.