Zuständiges kantonales Departement ist das Departement des Innern und der Volkswirtschaft[3].
Zuständiges kantonales Amt ist das Meliorations- und Vermessungsamt[4].
Das kantonale Meliorations- und Vermessungsamt[5] erlässt nach Anhören der übrigen beteiligten Amtsstellen die erforderlichen administrativen und technischen Weisungen.