Jeder Departementsvorsteher verfügt zur Unterstützung bei der strategischen Führung und bei der Leitung seines Departements über einen Führungsstab (Stabseinheit des Departements).
Die Stabseinheit des Departements ist direkt dem Departementsvorsteher unterstellt und administrativ einer Dienststelle des Departements angegliedert. Der Departementsvorsteher kann den Mitgliedern der Stabseinheit des Departements für gewisse Bereiche und gemäss besonderen vom ihm erlassenen Bestimmungen eine Linienfunktion zuweisen.
Die Stabseinheit des Departements ist insbesondere zuständig für:
- die Generalsekretariatsaufgaben des Departements gemäss Artikel 3 der Verordnung über die Befugnisse, nämlich die administrative Leitung, die Planung, den Rechtsdienst, die Gesetzgebung, die Information, die Koordination, die Verwaltungsführung und das Departementscontrolling;
- die departementale Koordination zwischen den Tätigkeiten der Dienststellen des Departements und der interdepartementalen Koordination gemäss Artikel 5 Absatz 2;
- die Vertretung des Departements bei den allgemeinen interdepartementalen Aufgaben.
Die Stabseinheit des Departements kann für die Erfüllung dieser verschiedenen Aufgaben die Unterstützung der Dienststellen des Departements anfordern.
Der Chef der Stabseinheit des Departements trägt den Titel "Generalsekretär" und verfügt über die gleichen Befugnisse wie die Dienstchefs. Dies insbesondere im Einklang mit den Ausführungsreglementen zum Gesetz über das Personal des Staates Wallis und den Ausführungsverordnungen zum Gesetz über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle. Der Departementsvorsteher kann einen Generalsekretär-Stellvertreter ernennen.
Hinsichtlich einer Harmonisierung zwischen den Departementen kann der Staatsrat Empfehlungen betreffend die Personaldotation, die allgemeine Organisation und die besonderen Aufgaben der Stabseinheiten der Departemente abgeben.