Beat Wüthrich

von Eggiwil, Noflen BE (Kirchdorf (BE))

Handelsregister

Präsident der Verwaltung · Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Sekretär oder dem Kassier · Noflen

seit 12.08.2020

Präsident des Verwaltungsrates · Einzelunterschrift · Noflen

Präsident des Verwaltungsrates · Kollektivunterschrift zu zweien

bis 28.03.2018

Präsident des Verwaltungsrates · Kollektivunterschrift zu zweien

bis 11.01.2018

Vizepräsident der Verwaltung · Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten der Verwaltung oder dem Sekretär der Verwaltung · Bolligen

Vizepräsident der Verwaltung · Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Sekretär

bis 31.10.2025

Mitglied · Sekretär · Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten

bis 20.12.2016

Einzelunterschrift · Aarau

bis 05.09.2017

Mitglied des Verwaltungsrates · Einzelunterschrift

bis 12.03.2003

Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung · Einzelunterschrift · Wichtrach

bis 11.11.2011

Gesellschafter und Geschäftsführer · Einzelunterschrift

bis 02.04.2009

Mitglied · Einzelunterschrift · Biel/Bienne

bis 04.03.2003

Vizepräsident · Kollektivunterschrift zu zweien · Bern

bis 14.11.2002

Mitglied · Einzelunterschrift · Bern

bis 07.11.2002

Baugesuche

Bauvorhaben: Neubau Laufstall für Milchkühe mit Jauchekasten und Heulager Standort: Hohfuhren, Kirchdorf, Parzelle Nr. 586, Zone: Landwirtschaftszone, Koordinaten: 2’608’236 / 1’184’471 Gewässerschutzmassnahmen: Gewässerschutzbereich üB, die Grundstückentwässerung erfolgt im Trennsystem. Das Schmutzabwasser wird der neuen Güllegrube und das Regenabwasser dem eingedolten Gewässer zugeführt. Ausnahmen: - Überschreiten der Gebäudehöhe (Art. 241 GBR) - Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24 RPG) - Überdecken eines Gewässers (Art. 38 GschG) - Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG) Hinweise: - Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8 BGF) - Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GschV) Gestützt auf Artikel 97 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sowie die Artikel 12 und 12a-g des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG) wird das Bauvorhaben voraussichtlich mit einem Bundesbeitrag unterstützt. Auflage- und Einsprachefrist: 12. Februar 2021 Auflagestelle: Gemeinde Kirchdorf (BE), Kirchgasse 2, 3116 Kirchdorf BE Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemel-det werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Baugesuch · Bauherrschaft

13.01.2021