Beatrice Rufer

von Zuzwil (BE), Deisswil b. Münchenbuchsee (Deisswil bei Münchenbuchsee)

Handelsregister

Präsidentin des Verwaltungsrates · Kollektivunterschrift zu zweien nicht mit Adrian Brönnimann · Deisswil bei Münchenbuchsee

seit 28.08.2026

Mitglied des Verwaltungsrates · Kollektivunterschrift zu zweien · Beromünster

seit 11.06.2024

Baugesuche

eBau Nr. 2023-22316 ____________________ Ursprüngliches Bauvorhaben: Neubau Gebäude mit einer Biogasanlage/ Überdachung Mistlager/ Verschiebung des bestehenden Klimaständer/ Erstellen einer weiteren Zufahrt sowie einer Fernwärmerschliessungsleitung zum Gebäude Nr. 9a, inklusive Projektänderungen: Verschiebung Gebäude und Sickermulde nach Süden/ Neue Dimensionierung und Anordnung des Gebäudes (schmaler, länger und höher)/ Verzicht auf zusätzliche Erschliessung (Erschliessung erfolgt neu über bestehende Erschliessung)/ Kanalisationsanschluss Liegenschaft Dorf 9 ____________________ Projektänderung: - Rückbau best. Klimaständer - Neubau Klimaständer mit zusätzlicher Funktion als Windschutz - angepasste Bepflanzung auf der Nordwest-Seite ____________________ Standort: Dorf 9g, 3053 Deisswil b. Münchenbuchsee, Parzellen-Nrn. 101 und 102, Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ und Zone für Landwirtschafts-, Arbeits- und Wohnnutzung LAW, Koordinaten: 2’601’387 / 1’209’413 ____________________ Auflagestelle: Gemeinde Deisswil bei Münchenbuchsee, Liebegg 1 (altes Schulhaus), 3053 Wiggiswil, 3053 Deisswil b. Münchenbuchsee ____________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/203974 eBau Nummer: 2023-22316 ____________________ Auflage- und Einsprachefrist: 10. April 2026 ____________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ____________________ Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ____________________ Ostermundigen, 11. März 2026 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Baugesuch · Deisswil bei Münchenbuchsee · Vertretung der Bauherrschaft

11.03.2026
eBau Nr. 2023-22316 ___________________ Ursprüngliches Bauvorhaben: Neubau Gebäude mit einer Biogasanlage/ Überdachung Mistlager/ Verschiebung des bestehenden Klimaständer/ Erstellen einer weiteren Zufahrt sowie einer Fernwärmerschliessungsleitung zum Gebäude Nr. 9a ___________________ Projektänderung: - Verschiebung Gebäude und Sickermulde nach Süden - Neue Dimensionierung und Anordnung des Gebäudes (schmaler, länger und höher) - Verzicht auf zusätzliche Erschliessung (Erschliessung erfolgt neu über bestehende Erschliessung) ___________________ Standort: Dorf 9g, 3053 Deisswil b. Münchenbuchsee, Parzellen-Nrn. 101 und 102, Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ und Zone für Landwirtschafts-, Arbeits- und Wohnnutzung LAW, Koordinaten: 2’601’387 / 1’209’413 ___________________ Auflagestelle: Gemeinde Deisswil bei Münchenbuchsee, Liebegg 1 (altes Schulhaus), 3053 Wiggiswil ___________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/203974 eBau Nummer: 2023-22316 ___________________ Auflage- und Einsprachefrist: 12. September 2025 ___________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ___________________ Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren, bezogen auf die Projektänderung, sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ___________________ Ostermundigen, 13. August 2025 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Baugesuch · Deisswil bei Münchenbuchsee · Vertretung der Bauherrschaft

13.08.2025
eBau 2023-22316 _________________ Bauvorhaben: Neubau Gebäude mit einer Biogasanlage/ Überdachung Mistlager/ Verschiebung des bestehenden Klimaständer/ Erstellen einer weiteren Zufahrt sowie einer Fernwärmerschliessungsleitung zum Gebäude Nr. 9a _________________ Standort: Dorf 9g, 3053 Deisswil b. Münchenbuchsee, Parzellen-Nrn. 101 und 102, Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ und Zone für Landwirtschafts-, Arbeits- und Wohnnutzung LAW, Koordinaten: 2’601’387 / 1’209’413 _________________ Schutzzone/ -objekt: - Baugruppe A - Ortsbildschutzgebiet _________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: best. Schmutzabwasserleitung in Güllegrube, das Sauberabwasser wird über eine neue Sickermulde versickert _________________ Ausnahmen: - Unterschreitung Strassenabstand, Art. 10 GBR i.V.m. Art. 81 SG - Abweichung Dachgestaltung (Dachform und Dachneigung), Art. 17 Abs. 1 GBR _________________ Hinweise: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 16a RPG und Art. 34a RPV - Deisswil im Inventar historischer Ortsbilder Schweiz ISOS _________________ Auflagestelle: Gemeinde Deisswil bei Münchenbuchsee, Liebegg 1 (altes Schulhaus), 3053 Wiggiswil _________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/203974; eBau Nummer: 2023-22316 _________________ Auflage- und Einsprachefrist: 18. Oktober 2024 _________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen _________________ Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). _________________ Ostermundigen, 18. September 2024 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Baugesuch · Vertretung der Bauherrschaft

18.09.2024