Umnutzung Schalterraum im Erdgeschoss der ehemaligen Post in zwei im Rahmen eines strukturierten Beherbergungsbetriebs nach Art. 7 Abs. 2 Bst. b des Zweitwohnungsgesetzes (Gasthof zur Post) hotelmässig bewirtschaftete Wohnungen mit insgesamt 10 Betten, Erstellen Sitzplätze, Einbau Fenstertüren im EG Süd; Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank mit 39 Gästebetten (bisher: 29), 62 Sitzplätzen innen und 32 Sitzplätzen aussen. (unverändert), Öffnungszeiten: täglich 05.00 bis 00.30 Uhr (unverändert).
Baugesuch · Bauherrschaft