Abbruch und Neubau des Wohnhauses mit zwei Wohnungen (alt und neu), Verlegung des Fusswegs sowie Aussenaufstellung einer Wärmepumpe. Nutzung der Wohnung Nr. 1 westseitig als «Erstwohnung oder einer Erstwohnung gleichgestellten Wohnung» sowie als Erstwohnung gemäss Erstwohnungsanteilplan (EWAP) der Einwohnergemeinde Grindelwald. Nutzung der Wohnung Nr. 2 ostseitig ohne zweitwohnungsrechtliche Nutzungsauflage (Abbruch und Wiederaufbau einer altrechtlichen Wohnung ohne Erweiterung der Hauptnutzfläche).
Baugesuch · Bauherrschaft