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Schuldenbremsenkonforme Entflechtung zwischen Bundeshaushalt und AHV/IV-Fonds *

03.3659 · Postulat · 2003-12-19

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Zwei Motionen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (03.3454 und 03.3570) streben eine transparente Finanzierung und langfristige Sicherung des AHV/IV-Fonds an. Insbesondere soll dies durch eine Entflechtung der Zahlungsflüsse zwischen dem Bundeshaushalt und der AHV/IV sowie durch die Schaffung eines separaten IV-Fonds geschehen. Die Stossrichtung dieser Vorstösse ist sehr zu unterstützen.

Dabei wird der Bundesrat in Bezug auf den Entflechtungsvorgang - zur Sicherstellung der angestrebten Transparenz sowie zur Gewährleistung eines Schuldenbremsen ähnlichen Interventionspunktes bei den AHV/IV-Fonds - um Prüfung folgender Fragen gebeten:

1. die Erzielung einer kompletten Entflechtung zwischen Bundeshaushalt und AHV/IV-Haushalt, um einen echten Transparenzgewinn zu erreichen;

2. die Gewährleistung der Haushaltsneutralität zwischen den einzelnen öffentlichen "Kassen";

3. die Sicherstellung, dass die aktuellen Bundesbeiträge sowie Mehrwertsteueranteile zugunsten der AHV/IV nicht einfach der Kontrolle der Schuldenbremse ohne gleichwertige flankierende Instrumente entzogen werden;

4. der Einbau eines Schuldenbremsen ähnlichen Interventionspunktes für die betroffenen Sozialwerke, insbesondere zur Festlegung der Gesamtleistungshöhe nach den geschätzten Einnahmen sowie zur Kompensation von Mehrausgaben bei drohenden Überschreitungen;

5. die Einhaltung des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz im Sinne einer klaren Regelung von Kompetenz und Verantwortung für Fehlbeträge und gegebenenfalls zu ergreifende Massnahmen bei den betroffenen Sozialwerken;

6. die Gewährleistung der Übersichtlichkeit der öffentlichen Finanzen, insbesondere zur Festlegung der Staats- und Fiskalquoten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2003 das EDI und das EFD beauftragt, bezüglich der Entflechtung der Finanzhaushalte des Bundes und der AHV/IV eine Entscheidgrundlage auszuarbeiten und ihm zu unterbreiten. Die im Postulat aufgeworfenen Fragen werden in diesem Rahmen geprüft werden.

Gestützt auf die Entscheidgrundlage des EDI und des EFD wird der Bundesrat voraussichtlich im Frühsommer 2004 über das weitere Vorgehen beschliessen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.