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Schaffung eines Bildungsdepartementes durch die Neugliederung von Verwaltungseinheiten durch das Parlament

11.402 · Parlamentarische Initiative · 2011-02-02

Erledigt

Wortlaut

Falls der Bundesrat nicht auf die neue Legislatur hin (2011-2015) die Zusammenführung der Bereiche Bildung, Forschung, Technologie und Innovation in einem Departement vorsieht, ist die Organisationskompetenznorm im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) insofern anzupassen, als die Zusammenführung und Neugliederung von Verwaltungsstellen in die Verantwortung des Parlamentes überführt werden kann.

Begründung

In mehreren vom Parlament angenommenen Vorstössen wird der Bundesrat verpflichtet, die in den beiden Departementen EDI und EVD angesiedelten Verwaltungsstellen, welche sich mit den Bereichen Bildung, Forschung, Technologie und Innovation befassen, in einem Departement zusammenzuführen.

Da die entsprechende Organisation gemäss RVOG in die Kompetenz des Bundesrates fällt, hat dieser die Anpassungen selber vorzunehmen. Wird nicht auf die nächste Legislatur hin die Umsetzung der von beiden Räten mit überwiegenden Mehr verabschiedeten Motionen geplant, kann dem Willen des Parlamentes nur mit einer Kompetenzverschiebung entsprochen werden.