Lexipedia

12.4240 · Postulat · 2012-12-14

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob im Lichte der Vorfälle um das Informatikprojekt Insieme in Bezug auf Artikel 4 des Gesetzes über die Finanzkontrolle nicht Handlungsbedarf besteht.

Begründung

Gemäss Artikel 4 des Gesetzes über die Finanzkontrolle ist für die Ermächtigung zu Aussagen und zur Aktenherausgabe in einem gerichtlichen Verfahren der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle zuständig. Er hat vorgängig die Zustimmung des Vorstehers des Departementes einzuholen, das von den Abklärungen respektive Ermittlungen betroffen ist.

Ein Debakel wie das Insieme-Projekt muss in Zukunft unbedingt vermieden werden. Dafür müssen gewisse Rahmenbedingungen geändert werden, und es braucht griffigere Instrumente und Massnahmen. Der Eidgenössischen Finanzkontrolle muss die Weitergabe ermittlungsrelevanter Sachverhalte an die Strafverfolgungsbehörden ermöglicht werden, ohne vorgängig die Zustimmung des betroffenen Departementes einholen zu müssen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Akten und Geheimnisse der Finanzkontrolle sind in der Regel auch solche der kontrollierten Verwaltungseinheit. Es ist damit folgerichtig, die Aussageermächtigung der Mitarbeitenden der Finanzkontrolle unter den Vorbehalt der Zustimmung des betroffenen Departementes zu stellen.

Die Regelung von Artikel 4 FKG hat sich bewährt. Auch im von der Postulantin erwähnten Fall Insieme führte das Erfordernis zur Aussageermächtigung zu keinerlei Problemen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.