13.412 · Parlamentarische Initiative · 2013-03-20
Erledigt
Ausgangslage
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Das Parlamentsressourcengesetz (PRG) und allenfalls weitere Gesetze sind dahingehend zu ändern, dass die nach Artikel 3a PRG ausgerichtete "Jahresentschädigung für Personal- und Sachausgaben" in Höhe von derzeit 33 000 Franken neu als Jahreseinkommen steuerbar und sozialversicherungsabgabepflichtig (AHV u. a.) ist.
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Das Parlamentsressourcengesetz (PRG) und allenfalls weitere Gesetze sind dahingehend zu ändern, dass die nach Artikel 3a PRG ausgerichtete "Jahresentschädigung für Personal- und Sachausgaben" in Höhe von derzeit 33 000 Franken neu als Jahreseinkommen steuerbar und sozialversicherungsabgabepflichtig (AHV u. a.) ist.
Begründung
In der Schweiz gilt eine integrale Steuerpflicht. Vor allem Lohnabhängige in unteren und mittleren Chargen müssen ihre Einkommen vollumfänglich versteuern. Auch Spesen unterliegen je nach Ausgestaltung der Besteuerung. Mit dem Lohnausweis werden sie detailliert erfasst. Anders das Parlament. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier erhalten neben dem steuerbaren Jahreseinkommen und den steuerpflichtigen Taggeldern eine pauschale nicht steuerbare Spesenentschädigung für Personal- und Sachausgaben von 33 000 Franken, und das unabhängig von der tatsächlichen Verwendung der Gelder.
Diese generelle Steuerbefreiung stösst bei der Bevölkerung auf Unverständnis. Sie ist auch, so generell ausgestaltet, nicht zu rechtfertigen und verletzt die Besteuerungsgrundsätze der Verfassung.
Mit einer Gesetzesänderung ist deshalb sicherzustellen, dass diese Jahresentschädigung des Parlamentes ebenfalls der Besteuerung unterliegt. In der Detailausgestaltung in der zweiten Phase der parlamentarischen Initiative sind im Gegenzug die effektiven Aufwendungen für Personal- und Sachausgaben als Abzüge zu berücksichtigen.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 27.04.2016
Parlamentarier sollen pauschale Entschädigung versteuern müssen
Der Nationalrat will Steuerprivilegien für Parlamentarierinnen und Parlamentarier abschaffen. Künftig sollen diese die jährliche pauschale Entschädigung für Personal- und Sachausgaben in der Höhe von 33'000 Franken versteuern müssen.
Oppositionslos hat der Nationalrat am Mittwoch einer parlamentarischen Initiative von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) zugestimmt. Er hält es für richtig, die Mitglieder des Bundesparlaments steuerrechtlich gleich zu behandeln wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger.
Nun entscheidet der Ständerat. Seine Kommission hat sich knapp gegen eine Änderung ausgesprochen. Die Gegnerinnen und Gegner befanden, die Steuerpflicht und die damit verbundene Möglichkeit, Gewinnungskosten geltend zu machen, würden das System zu kompliziert machen. Die steuerfreie Pauschalentschädigung sei viel einfacher zu handhaben und komme die öffentliche Hand kaum teurer zu stehen.
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 12.09.2017
Ständerat hält an Steuerprivileg für Parlamentarier fest
Der Ständerat hält an einem Steuerprivileg für Parlamentarierinnen und Parlamentarier fest. Diese sollen die jährliche pauschale Entschädigung für Personal- und Sachausgaben in der Höhe von 33'000 Franken auch in Zukunft nicht versteuern müssen.
Die kleine Kammer lehnte eine parlamentarischen Initiative von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) ab. Die Nationalrätin verlangte, dass die Pauschale als Einkommen versteuert werden muss. Es sei auch in der Privatwirtschaft üblich, Spesen steuerfrei auszuzahlen, hielt Kommissionssprecher Philipp Müller (FDP/AG) fest. Es handle sich also nicht um ein Privileg.
Die Alternative sei, dass die Parlamentarierinnen und Parlamentarier alle Belege im Zusammenhang mit ihrem Mandat sammeln müssten. Sie könnten auch Bürokosten oder den Lohn für persönliche Mitarbeitende geltend machen. Das würde zu Abgrenzungsschwierigkeiten und einem grossen bürokratischen Aufwand führen.
Unter dem Strich würde die Bürokratie mehr kosten als eingespart würde, sagte Claude Janiak (SP/BL). Ohnehin gebe es keine Lösung, die die Nörgler überzeugen würde.
Die Besteuerung richte sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, rief Roland Eberle (SVP/TG) in Erinnerung. Seiner Meinung nach ist es nicht unzumutbar, vom Einkommen die belegbaren Spesen abzuziehen. In einer Zeit, in der die kantonalen Steuerbehörden die Spesenregelungen ständig verschärften, müssten die Mitglieder des Parlaments eine Vorbildfunktion übernehmen.
Ins gleiche Horn stiessen einzelne Mitglieder von SP und FDP. Der Ständerat lehnte die Initiative trotzdem mit 35 zu 9 Stimmen ab. Diese ist damit vom Tisch. Der Nationalrat hatte der Initiative letztes Jahr oppositionslos zugestimmt.