16.3560 · Interpellation · 2016-06-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
1. Wie viele Personen in der Schweiz unterstehen nicht dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), sind also nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) unfallversichert?
2. Wie viele dieser Personen sind erwachsen, wie viele von ihnen haben eine Wahlfranchise gewählt, und wie verteilen sich diese Personen auf die gewählten Wahlfranchisen?
3. Wie viele AHV-Bezügerinnen und AHV-Bezüger befinden sich unter diesen Personen?
4. Wie viele der erwachsenen Personen mit Unfalldeckung nach OKP sind Hausfrauen, wie viele von ihnen Ehegattinnen von Landwirten?
5. Wie gross ist der Anteil der Unfallkosten zulasten der OKP und wie hoch die von Versicherten aufgebrachte zugehörige Kostenbeteiligung?
6. Welches wären die Folgen auf die Prämien, wenn Unfälle in der OKP in Bezug auf die Kostenbeteiligung analog zu Schwanger- und Mutterschaft behandelt und von der Kostenbeteiligung ausgenommen würden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Anteil der Versicherten, die eine Unfalldeckung via Krankenversicherer haben, belief sich auf 58 Prozent der durchschnittlichen Bevölkerung 2014; das sind etwa 4,7 Millionen Personen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass einige dieser Personen auch eine Unfalldeckung via Arbeitgeber haben.
2. Von diesen 4,7 Millionen Personen sind 3,2 Millionen Erwachsene. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie sie sich auf die verschiedenen Franchise-Arten verteilen:
AltersklasseFranchiseDurchschnittlicher Versichertenbestand 2014 mit UnfalldeckungAnteil in Prozentenam GesamtbestandErwachseneOrdentliche Franchise1 825 88522,4Wählbare Franchise1 390 62517,1Erwachsene3001 825 88522,4500542 3676,71000116 7641,41500285 0513,5200074 1650,92500372 2784,6 Total3 216 51039,4
3. Die Anzahl Personen im AHV-Alter (Schätzung der Anzahl Personen ab 64 Jahren bei den Frauen und ab 65 Jahren bei den Männern), die eine Unfalldeckung via Krankenversicherer haben, beträgt 1,5 Millionen. Das entspricht etwa 22 Prozent des Gesamtbestands der KVG-Versicherten.
4./5. Der Bundesrat verfügt über keine Informationen zur Verteilung der Versicherungsdeckungen nach Tätigkeit oder familiärer Situation der Versicherten. Es ist unmöglich, die Unfallkosten zulasten der Krankenversicherung von den anderen Kosten zu unterscheiden, denn das wird von den Versicherern nicht deklariert. Die zugehörige Kostenbeteiligung kann daher nicht abgeschätzt werden.
6. Würden Unfälle von der Kostenbeteiligung ausgenommen, hätte das eine höhere Belastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zur Folge. Der Bundesrat ist nicht in der Lage, aufgrund der derzeit vorliegenden Daten das Ausmass abzuschätzen.
Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.
Antwort des Bundesrates.