17.3160 · Interpellation · 2017-03-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Unter Begründung von ökologischen und biodiversitären Massnahmen werden immer mehr Flächen inventarisiert oder unter anderweitigen Schutz gestellt. Es ist dabei offensichtlich, dass diese geschützten Flächen grossmehrheitlich in den Land- und Bergregionen liegen. Genau dies sind aber die tendenziell wirtschaftlich schwachen Regionen unseres Landes. Dieser im Verhältnis zu den urbanen Kantonen überdimensionierte Schutz behindert nicht selten die wirtschaftliche Entwicklung dieser Landesteile. Dies hebelt die Förderunterstützungen wieder aus oder, noch schlimmer, lässt die Umsetzung von diesen teilweise gar nicht zu.
Unter diesem Gesichtspunkt bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie haben sich die aus ökologischen und biodiversitären Überlegungen inventarisierten und anderweitig geschützten Flächen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
2. Wie verteilen sich diese benannten Flächen (ohne Gewässer) heute auf die einzelnen Kantone, und wie hat sich dies in obiger Zeitspanne entwickelt?
3. Hat der Bund Kenntnis darüber, wie viele Prozente der Kantonsfläche gemäss bundesgesetzlichen Vorgaben inventarisiert oder in irgendeiner anderen Form unter Schutz gestellt sind?
4. Inwieweit macht sich der Bundesrat in seinen Beschlüssen und strategischen Überlegungen Gedanken darüber, inwieweit Zielkonflikte zwischen Nutz- und Schutzinteressen in den Land- und Bergregionen vermieden werden können, respektive macht er sich dabei Gedanken zur Prioritätenfestlegung?
5. Falls sich der Bundesrat zur wirtschaftlichen Entwicklung der Land- und Bergregionen gemäss Frage 4 bekennt, kann er Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit benennen, die in diesem Sinne bearbeitet wurden? (Diese Frage bezieht sich nicht auf Entscheide im Landesinteresse, z. B. Durchleitungen usw.)
6. Zieht man bei jüngst vergangenen und zukünftigen, zusätzlichen Unterschutzstellungen auch in Betracht, gewisse Flächen im Gegenzug wieder aus dem sogenannten Schutz respektive der Inventarisierung zu entlassen?
Stellungnahme des Bundesrates
1.-3. Der Schutz wertvoller Gebiete ist in Artikel 78 der Bundesverfassung (SR 101) verankert und wird in verschiedenen Rechtsgrundlagen konkretisiert. Der Schutz dieser Gebiete ist volkswirtschaftlich relevant: In der EU wurden die jährlichen Kosten des Nichthandelns und der damit einhergehenden Reduktion der Leistungen der Biodiversität zugunsten der Wirtschaft und Gesellschaft bis 2050 auf rund 4 Prozent des Bruttoinlandprodukts geschätzt.
Deshalb hat der Bundesrat 2012 die Strategie Biodiversität Schweiz verabschiedet und in dieser eine Übersicht über die für die Biodiversität relevanten Flächen erstellt. Gestützt auf teilweise aktualisierte Daten präsentiert sich die Flächenstatistik wie folgt:
- Die nationalen Schutzgebiete umfassen 258 000 Hektaren bzw. 6,24 Prozent der Schweizer Landesfläche. Sie verteilen sich auf: Schweizerischer Nationalpark, Biotope von nationaler Bedeutung, Wasser- und Zugvogelreservate, eidgenössische Jagdbanngebiete sowie die Kernzone des Naturerlebnisparks Sihlwald.
- Die Kantone haben 99 998 Hektaren Waldreservate ausgeschieden (Stand 2014).
- Für die weiteren Schutzgebietskategorien (Biotope von regionaler und lokaler Bedeutung inklusive Pufferzonen, Ramsar- und Smaragd-Gebiete, Naturschutzgebiete Dritter) geht der Bund von einer Gesamtfläche von rund 144 000 Hektaren aus. Aufgrund fehlender georeferenzierter Flächeninformationen sind dem Bund jedoch keine präzisen Flächenangaben bekannt.
In den letzten zehn Jahren hat die Fläche der nationalen Schutzgebiete einzig in Zusammenhang mit dem 2010 geschaffenen Inventar der Trockenwiesen und -weiden in relevantem Ausmass zugenommen (21 557 Hektaren). Hingegen zeigt sich generell, dass die ökologische Qualität in den Schutzgebieten abnimmt und zur Erhaltung ihrer Funktionalität verbessert werden muss. Die Fläche der kantonalen Waldreservate hat sich im gleichen Zeitraum rund verdoppelt. Für weitere Kategorien der kantonalen Schutzgebiete verfügt der Bund über keine entsprechenden Zahlen.
Die nationalen Schutzgebiete verteilen sich wie folgt auf die Kantone:
KantonFläche nat. Schutzgebiete (ha und Prozent der Kantonsfläche)Aargau2665 ha 1,9%Appenzell A. Rh.960 ha 4%Appenzell I. Rh.1855 ha 10,8%Basel-Landschaft444 ha 0,9%Basel-Stadt29 ha 0,8%Bern31 645 ha 5,3%Fribourg7477 ha 4,5%Genève4046 ha 14,3%Glarus12 982 ha 19%Graubünden50 738 ha 7,1%Jura1365 ha 1,6%Luzern4370 ha 2,9%Neuchâtel2657 ha 3,3%Nidwalden3178 ha 11,5%Obwalden6235 ha 12,7%Schaffhausen530 ha 1,8%Schwyz11 563 ha 12,7%Solothurn1105 ha 1,4%St. Gallen9435 ha 4,7%Thurgau1930 ha 2%Ticino13 604 ha 4,8%Uri8767 ha 8,1%Valais51 034 ha 9,8%Vaud24 219 ha 7,5%Zug669 ha 2,8%Zürich4489 ha 2,6%
4./5. Der Bundesrat hat 2015 den Bericht "Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete" verabschiedet und dabei folgendes Ziel formuliert: "Natürliche Ressourcen sichern und in Wert setzen". Die gute Umwelt- und Landschaftsqualität dieser Gebiete ist ein wichtiger Standortvorteil und zentraler Faktor für die Attraktivität der Schweiz, insbesondere für den Tourismus und die Rekrutierung gut qualifizierter Arbeitskräfte. Bund und Kantone haben die Verantwortung, diese Umweltqualitäten zu erhalten, zu fördern und mit der wirtschaftlichen Entwicklung der ländlichen Räume und der Berggebiete zu verknüpfen. Der Bund unterstützt diese Gebiete auf unterschiedliche Weise, beispielsweise über die Pärkepolitik, die neue Regionalpolitik, über Projekte zur regionalen Entwicklung im Landwirtschaftsbereich, über Tourismusprojekte oder die Förderung der Welterbestätten der Unesco. Die Wirkung dieser Bundesinstrumente kann am Beispiel des Schweizerischen Nationalparks im Engadin belegt werden, der alleine mit dem Sommertourismus eine Wertschöpfung von 19,5 Millionen Franken generiert.
Der Bund wirkt darauf hin, dass mit frühzeitiger gegenseitiger Information und rücksichtsvoller Planung potenzielle Interessenkonflikte reduziert werden. Der Bund tut dies im Rahmen von thematischen Arbeitsgruppen sowie der Raumordnungskonferenz. Speziell unterstützt der Bund auch das Erarbeiten von regionalen Strategien, die dazu beitragen, Lösungen für Interessenkonflikte zu finden. Zudem werden den Bewirtschaftern (z. B. Forst- und Landwirtschaft) ihre Mehraufwände bei der Pflege von schutzwürdigen Lebensräumen entschädigt oder entgangene Nutzungen abgegolten.
6. In den letzten Jahren wurden quantitativ und qualitativ gleichwertige Umlagerungen bei eidgenössischen Jagdbanngebieten bzw. bei Wasser- und Zugvogelreservaten vorgenommen, um die wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen und so Nutzen und Schutz räumlich zu optimieren (z. B. Tourismusentwicklung in der Region Titlis, Agglomerationsentwicklung in der Orbe-Ebene). Zudem ist die Realisierung von Projekten beispielsweise zur touristischen oder industriellen Nutzung auch in eidgenössischen Schutzgebieten nicht ausgeschlossen, wie die Beispiele der Weissen Arena in Flims/GR oder der Industrieflächen in Lens/VS zeigen.
Antwort des Bundesrates.