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17.3270 · Motion · 2017-04-27

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf mit den nötigen Gesetzesänderungen vorzulegen, um den aktuell geltenden Status der vorläufigen Aufnahme durch einen Status zu ersetzen, der in seinen Eckpunkten den Vorschlägen der Variante 2 des Anhanges zum Bericht des Bundesrates vom 12. Oktober 2016 entspricht. Damit soll ein neuer Status der voraussichtlich länger dauernden Schutzgewährung geschaffen werden, welcher die Situation der betroffenen Personen insbesondere auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Zusätzlich soll für Personen, für die ein bloss vorübergehendes Schutzbedürfnis absehbar ist, ein entsprechender Status vorgesehen werden. Zur Ausarbeitung der Vorlage wird eine Expertenkommission eingesetzt, in der die Kantone, die Kommunalverbände und weitere betroffene Kreise vertreten sind.

Eine Minderheit (Glarner, Addor, Brand, Buffat, Burgherr, Pantani, Reimann Lukas, Reimann Maximilian, Steinemann) beantragt die Ablehnung der Motion.

Begründung

Heute werden alle Schutzbedürftigen, welche die Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllen, aber nicht in ihr Heimatland zurückgeschickt werden können, unter dem Status der vorläufigen Aufnahme in der Schweiz aufgenommen. Dieser wird allerdings den konkreten Gegebenheiten nicht gerecht, da sich die einzelnen Fälle sehr voneinander unterscheiden. Bei gewissen Asylsuchenden zeichnet sich schon früh ab, dass sie langfristig in der Schweiz bleiben werden. Diese könnten z. B. unter einem neuen Status "Geschützt" aufgenommen werden. Asylsuchende, bei welchen davon ausgegangen werden kann, dass sie z. B. aufgrund eines Konfliktes in ihrem Land nur vorübergehend auf Schutz angewiesen sind, könnten unter einem neuen Status "Vorübergehend schutzbedürftig" aufgenommen werden. Weitere Status sind bei Bedarf möglich.

Der Status "Geschützt" könnte folgende Eigenschaften beinhalten: keine zeitliche Beschränkung, Familiennachzug bei genügender finanzieller Sicherheit, zwingender Abschluss einer Integrationsvereinbarung, eine aktive Integration im Arbeitsmarkt durch die regionalen Arbeitsvermittlungszentren, Mischfinanzierung Bund/Kanton mit Anreizen und Kürzungen je nach Erreichung der Ziele.

Der Status "Vorübergehend schutzbedürftig" könnte folgende Eigenschaften beinhalten: zeitlich klar befristet auf eine besondere Situation in einem Land oder einer Region; regelmässige Überprüfung, ob der Bedarf nach Schutz noch besteht; keine Möglichkeit für Familiennachzug; eine beschränkte Integration in den Arbeitsmarkt oder durch Ausbildungsmassnahmen z. B. mit spezifischen Programmen der Migrationsämter (gemeinnützige Arbeit, temporäre Einsätze in personalintensiven Branchen ohne lange Einarbeitungszeit, z. B. in der Landwirtschaft); Mischfinanzierung Bund/Kanton mit Anreizen und Kürzungen je nach Erreichung der Ziele. Bei diesem Status könnte allenfalls eine Härtefallklausel vorgesehen werden für Personen, die entgegen der Einschätzung langfristig in der Schweiz bleiben werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.