17.3398 · Interpellation · 2017-06-07
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Rund 168 Millionen Kinder werden bei der Arbeit ausgebeutet oder unter Bedingungen beschäftigt, die ihre Gesundheit, ihre Sicherheit, ihre Schulbildung oder ihre moralische und körperliche Integrität schwerwiegend beeinträchtigen. Zwei NGO haben aufgedeckt, dass der Konzern Lafarge Holcim, mit Sitz in der Schweiz, von der Arbeit Minderjähriger profitiert hat, indem er über seine Tochtergesellschaft Hima Cement Limited Puzzolan aus Uganda bezogen hat, und dies mindestens bis Januar 2017. Dass sich in der Schweiz ansässige Unternehmen an dieser unmenschlichen Ausbeutung beteiligen, ist inakzeptabel. Der vorliegende Fall zeigt einmal mehr die Notwendigkeit, in der Schweiz die Sorgfaltspflicht für Unternehmen auszudehnen. Der Uno-Kinderrechtsausschuss verlangt von der Schweiz übrigens, dass sie ihre multinationalen Unternehmen besser kontrolliert.
In Erfüllung des Postulates 15.3010 hat der Bundesrat einen Bericht zur Kinderarbeit veröffentlicht. Das Beispiel von Lafarge Holcim ruft uns einmal mehr die Bedeutung dieses Themas in Erinnerung. Diesbezüglich erscheint der Bericht des Bundesrates jedoch alles andere als befriedigend. Die Ziele des Bundesrates sind nicht klar ersichtlich, und der Bericht enthält weder eine Beurteilung der Folgen noch eine Beurteilung der Wirksamkeit der beschlossenen Massnahmen. Es wird auch nicht ausgeführt, wie die Einhaltung der Kinderrechte durch in der Schweiz ansässige Unternehmen verbessert werden kann.
1. Wie gedenkt der Bundesrat sicherzustellen, dass die multinationalen Unternehmen die in seiner "Ruggie-Strategie" enthaltenen Richtlinien und Empfehlungen, insbesondere jene zur Kinderarbeit, auch einhalten?
2. Wie bewertet der Bundesrat, angesichts des Falls Lafarge Holcim, die Wirksamkeit der zuhanden von multinationalen Unternehmen geschaffenen Programme zur verantwortungsvollen Unternehmensführung?
3. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass der Bund mit der Vergabe öffentlicher Aufträge oder bei Verträgen mit Firmen, wie den SBB, keine geschäftlichen Beziehungen mit Unternehmen eingeht, die Kinder ausbeuten? Vergessen wir nicht, dass Lafarge Holcim eine grosse Rolle beim Bau des 2016 eröffneten Gotthard-Basistunnels gespielt hat. Zur gleichen Zeit beutete eines seiner Tochterunternehmen Kinder in Uganda aus - und zwar noch bis Januar 2017.
4. Der Bundesrat hat seinen Willen bekundet, Unternehmen zu verpflichten, auch nichtfinanzielle Informationen in ihren Geschäftsbericht aufzunehmen, sobald eine entsprechende EU-Regelung Ende 2016 umgesetzt ist. Ist der Bundesrat bereit, eine Vernehmlassungsvorlage zu dieser Frage auszuarbeiten?
5. Wie will der Bundesrat Opfern von Menschenrechtsverletzungen, die durch Schweizer Unternehmen begangen wurden, den Zugang zu Wiedergutmachung erleichtern?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der im Dezember 2016 verabschiedete Nationale Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umfasst 50 Politikinstrumente, mit denen die Achtung der Menschenrechte durch Schweizer Unternehmen bei ihrer Geschäftstätigkeit im In- wie auch im Ausland gefördert werden soll. Die Bekämpfung der Kinderarbeit ist Teil der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und im NAP ebenfalls enthalten. Die Umsetzung des NAP erfolgt durch eine Begleitgruppe, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverwaltung, der Wirtschaft, der Wissenschaft sowie der Zivilgesellschaft zusammensetzt. Die Einsetzung einer Begleitgruppe, die regelmässig über die bei der Umsetzung des NAP erzielten Fortschritte Bericht erstatten muss, entspricht den in den Uno-Leitprinzipien enthaltenen Vorgaben über die Ausarbeitung nationaler Aktionspläne.
2. Der Bundesrat erwartet von den in der Schweiz ansässigen oder tätigen Unternehmen, dass sie bei ihrer gesamten Tätigkeit im In- und Ausland gesetzliche Vorschriften, sozialpartnerschaftliche und andere vertragliche Vereinbarungen einhalten und international anerkannte Standards der verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility, CSR) umsetzen. Der Bundesrat fördert die verantwortungsvolle Unternehmensführung einschliesslich der Einhaltung und des Schutzes der Kinderrechte gestützt auf das CSR-Positionspapier und den Aktionsplan 2015-2019 zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen und den NAP zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (siehe Antwort auf Frage 1). Am 21. Juni 2017 verabschiedete der Bundesrat den Bericht zum Stand der Umsetzung des Aktionsplans zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen. Der Bericht stellt Fortschritte in allen vier strategischen Stossrichtungen zur Förderung der verantwortungsvollen Unternehmensführung fest. Ausserdem wurden 2017 im Rahmen eines Wirkungsberichtes spezifische Projekte der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit, bei denen es um Kinderarbeit und ganz allgemein um Arbeitsbedingungen geht, durch unabhängige Fachleute evaluiert. Dabei wurden fast 85 Prozent der Interventionen im Portfolio des Seco und der Deza im Bereich Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit mit sehr gut bis zufriedenstellend benotet.
3. Wenn ein Unternehmen im Ausland einen öffentlichen Auftrag vergeben will, müssen die an der Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen mindestens die acht von der Schweiz ratifizierten Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) einhalten. Zu diesen zählen insbesondere das Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen Nr. 182 zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Somit sind die betreffenden Unternehmen verpflichtet, unverzüglich Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu ergreifen. Sie müssen die Einhaltung der Kernübereinkommen entlang ihrer gesamten Produktionskette gewährleisten. Greift ein teilnehmendes Unternehmen erwiesenermassen auf Kinderarbeit zurück, können Sanktionen verhängt werden, die vom Ausschluss von der Ausschreibung über eine Konventionalstrafe bis zur Annullierung des Vertrags reichen.
4. Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 17. Dezember 2014 auf die Motion 14.3671, "Umsetzung des rechtsvergleichenden Berichtes des Bundesrates über die Verantwortung von Unternehmen bezüglich Menschenrechten und Umwelt", erwähnt hat, verfolgt er die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie 2014/95/EU durch die EU-Mitgliedstaaten mit. Diese Richtlinie verpflichtet grössere Unternehmen, nichtfinanzielle Informationen, u. a. über Menschenrechte und Umwelt, im Lagebericht offenzulegen. Um eine Benachteiligung des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu vermeiden, sollte sich eine allfällige Schweizer Gesetzesvorlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung an den Vorschriften der EU-Staaten orientieren. Entsprechend hatte der Bundesrat die Ablehnung dieser Motion beantragt, da ihr Text weiter geht als die EU-Regelung. Eine Vernehmlassungsvorlage wird geprüft, sobald über die Umsetzung der Richtlinie durch die EU-Mitgliedstaaten genügend Informationen verfügbar sind.
5. Im NAP zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte anerkennt der Bundesrat seine Verantwortung, Betroffenen Zugang zu Schweizer Beschwerdemechanismen zu erleichtern, wenn in der Schweiz ansässige Unternehmen bei ihrer Geschäftstätigkeit an Menschenrechtsverletzungen im Ausland beteiligt sind und Betroffene im Gaststaat keinen angemessenen Zugang zu wirksamer Abhilfe haben.
In Erfüllung des Postulates der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates 14.3663, "Zugang zu Wiedergutmachung", analysiert der Bundesrat ausserdem in einem Bericht, welche gerichtlichen und nichtgerichtlichen Massnahmen in anderen Staaten umgesetzt werden, um Personen, deren Menschenrechte durch ein Unternehmen in einem Gaststaat verletzt wurden, einen effektiven Zugang zu Wiedergutmachung im Heimatstaat dieses Unternehmens zu ermöglichen. Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte und das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung verfassen diesen Bericht gemeinsam. Er soll bis Ende 2017 vorliegen. Gestützt darauf wird der Bundesrat im Hinblick auf die Überarbeitung des NAP für Wirtschaft und Menschenrechte prüfen, ob im schweizerischen Kontext entsprechende Massnahmen umzusetzen sind.
Antwort des Bundesrates.