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17.3415 · Interpellation · 2017-06-08

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In seiner Antwort auf das Postulat 17.3129, "Einführung einer Abgabe auf Flugtickets", schreibt der Bundesrat: "Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Treibhausgasemissionen des Flugverkehrs gemäss den aktuell verfügbaren Prognosen auch in Zukunft stark ansteigen werden. Aus diesem Grund unterstützt er das von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation im Herbst 2016 bestätigte globale Ziel, ab 2020 ein CO2-neutrales Wachstum anzustreben und zu diesem Zweck unter anderem auch eine globale marktbasierte Massnahme zur Kompensation der darüber hinausgehenden CO2-Emissionen einzuführen."

Der Mikrozensus Mobilität und Verkehr zeigt auf, dass der Flugverkehr in letzter Zeit stark anstieg, nämlich um 43 Prozent in den Jahren 2010 bis 2015.

Bemerkenswert dabei ist der Umstand, dass gemäss Bazl 83 Prozent der Reiseziele der abfliegenden Lokalpassagiere in Europa liegen (Linien- und Charterverkehr, Jahresresultate 2016). Davon liegen wiederum 27,8 Prozent der Reiseziele in unseren Nachbarländern (hier mit eingerechnet sind auch Inlandflüge).

Im Zusammenhang mit dieser besorgniserregenden Entwicklung stellen sich folgende Fragen:

1. Ist die obenerwähnte geplante Teilkompensation die einzige Massnahme, um das massive Wachstum der Klimabelastung durch den Luftverkehr zu bremsen? Wird diese Massnahme ausreichen, um die Ziele von Paris und damit netto null Emissionen zu erreichen?

2. Sind weitere Massnahmen geplant?

3. Akzeptiert der Bundesrat das ungebremste Wachstum von Luftverkehr, oder gibt es für ihn Grenzen? Falls ja, können diese Grenzen skizziert werden?

4. Was unternimmt er, damit die Leute im Freizeitverkehr vermehrt die Eisenbahn benützen? Sollen dafür Anreize geschaffen werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Der internationale Zivilluftfahrtverkehr ist nicht Teil des Übereinkommens von Paris. Aus diesem Grund werden Beiträge zum Klimaschutz des internationalen Luftverkehrs unter der Federführung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (Icao) erbracht. Die Einführung eines global abgestützten marktbasierten Mechanismus zur Kompensation der CO2-Emissionen, welche über dem Niveau des Jahres 2020 liegen, ist derzeit das zentrale globale Projekt im Luftverkehr. Zusätzlich hat die Schweiz einen Aktionsplan zur Reduktion der CO2-Emissionen des Luftverkehrs erstellt. Dieser Aktionsplan entstand im Einklang mit den aktuell bestehenden Anforderungen der Icao und ist Teil der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019 des Bundesrates. Sowohl der geplante Einbezug des Luftverkehrs in den Schweizer Emissionshandel als auch die Mitwirkung der Schweiz an den europäischen Bestrebungen zur Verbesserung der Bewirtschaftung des europäischen Luftraumes sind zwei erwähnenswerte Massnahmen aus diesem Aktionsplan. Zudem leisten auch Luftfahrtunternehmen und Flughäfen mit verschiedenen Anstrengungen für einen möglichst sparsamen Flugbetrieb einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion der Klimawirkung des Luftverkehrs.

3. Im Bericht des Bundesrates zur Luftfahrtpolitik der Schweiz (Lupo 2016) bekennt sich der Bundesrat zu einer nachfrageorientierten Luftfahrtpolitik. Die Mobilitätsbedürfnisse von Wirtschaft und Gesellschaft sollen dabei auf eine nachhaltige Weise abgedeckt werden. Gemäss den aktuellen Luftverkehrsprognosen wird die Nachfrage weiter zunehmen. Jedoch werden die Landesflughäfen aufgrund ihrer beschränkten Kapazitäten nicht in der Lage sein, diese vollständig abzudecken. Staatliche Interventionen zur Reduktion des Wachstums im Luftverkehr bestehen keine, hingegen richten sich die Anstrengungen auf die Begrenzung der schädlichen Auswirkungen für Mensch und Umwelt.

4. Für die Beantwortung wird auf die Stellungnahme zur Motion Hardegger 17.3414, "Verlagerungsstrategie für Kurzstreckenflüge", verwiesen.

Antwort des Bundesrates.