17.3428 · Motion · 2017-06-13
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, heute im grenzüberschreitenden Einkaufsverkehr bestehende Einnahmelücken bei der Mehrwertsteuer zu schliessen. Es sind mit den Nachbarstaaten Regelungen zu definieren, um entweder:
1. mit informatikgestützten Mitteln beim Grenzübertritt die im Einkaufsland geltende Mehrwertsteuer zurückzuerstatten und die im Einfuhrland geltende aufzurechnen;
2. die Mehrwertsteuer nicht mehr zurückzuerstatten, sondern eine aufgrund von Einkaufserhebungen abgeleitete Summe dem Nachbarstaat zu überweisen.
Begründung
Die globale Vernetzung nimmt auch beim privaten Konsum immer mehr zu. Notwendige Einkäufe werden zu einem immer grösseren Teil in entfernteren Detailhandelszentren oder online getätigt. Dabei spielen die Staatsgrenzen eine immer untergeordnetere Rolle. Täglich fahren Tausende von Schweizerinnen und Schweizern ins nahe Ausland, um einzukaufen. Damit gehen der Schweizer Volkswirtschaft Milliarden an Einnahmen verloren, man spricht heute von über 10 Milliarden Franken oder 11 Prozent der gesamten Detailhandelsumsätze. Neben den tieferen Einkaufspreisen profitieren diese Personen von zurückerstatteten Mehrwertsteuern, nichterhobenen Zöllen und Gebühren (z. B. die vorgezogene Entsorgungsgebühr).
Sie nutzen unser gut ausgebautes staatliches Dienstleistungsangebot, beteiligen sich aber nur teilweise an den hohen Kosten desselben. Die in der Schweiz einkaufenden Personen haben neben den höheren Einkaufspreisen über Steuern und Gebühren noch deren Kosten mitzutragen, dies auch auf Kleinstbeträgen. Das ist staatspolitisch bedenklich und zunehmend nicht mehr haltbar.
Dem Staat gehen schätzungsweise zwischen 600 Millionen und einer Milliarde Franken an Steuern und Gebühren verloren.
Heute beträgt die mehrwertsteuerbefreite Einfuhr von Waren aus dem Ausland pro Person und Fahrt 300 Franken. Mit einer guten Stückelung der Einkäufe können sich Haushalte mehrwertsteuer- und gebührenfrei halten. An den Grenzübergängen bilden sich immer längere Schlangen, um die Beträge zurückzufordern. Eine tiefere Freigrenze würde die Wartezeit noch verlängern und wäre eine kaum zu meisternde logistische Herausforderung.
Der Bundesrat soll deshalb mit den Nachbarstaaten neue alternative Regelungen definieren. Es wäre auch ein Staatsvertrag vorstellbar.
Beispielsweise sind folgende Regelungen denkbar:
1. Die Mehrwertsteuer wird nicht mehr zurückerstattet, sondern eine aufgrund von Einkaufserhebungen abgeleitete Summe wird dem Nachbarstaat überwiesen.
2. Mit informatikgestützten Mitteln wird beim Grenzübertritt die im Einkaufsland geltende Mehrwertsteuer mit der in der Schweiz geltenden verrechnet. Es würde nur die Differenz zurückerstattet.
Mit solchen Regelungen könnten alle Einkäufe einer Mehrwertsteuerbelastung unterworfen werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Gemäss dem Bestimmungslandprinzip belastet die Mehrwertsteuer den Konsum im jeweiligen Land. Nach diesem Prinzip werden Exporte im Herkunftsland von der Mehrwertsteuer befreit. Jedoch gewähren die meisten Nachbarstaaten aus verwaltungsökonomischen Gründen die Steuerbefreiung wegen Exports erst ab einem bestimmten Mindesteinkaufspreis (mit Ausnahme von Deutschland).
Die Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer erfolgt nicht etwa durch die ausländischen Zollbehörden an der Grenze, sondern im Nachhinein durch den ausländischen Verkäufer oder ein privates Dienstleistungsunternehmen (Tax-free-Unternehmen).
Die vom Motionär genannten Einnahmelücken der Mehrwertsteuer entstehen, nebst der bei der Ausfuhr gewährten Rückerstattung, auch aufgrund der gewährten Wertfreigrenze beim Import in die Schweiz. Die heutigen Wertfreigrenzen gelten seit 2002 und sind nicht Ursache des gegenwärtig boomenden Einkaufstourismus. Sie wurden aus verwaltungsökonomischen und erhebungswirtschaftlichen Gründen eingeführt. Das Mehrwertsteuergesetz sieht die Steuererhebung nach diesem Grundsatz ausdrücklich vor. Er entspricht auch dem internationalen Übereinkommen zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren (Kyoto-Übereinkommen).
Die unterschiedliche Höhe der Mehrwertsteuersätze würde zu Problemen bei einer allfälligen gegenseitigen Verrechnung führen. Aufgrund der tieferen Mehrwertsteuersätze in der Schweiz müsste bei Ausfuhren auch die Differenz für das Bestimmungsland nachgefordert werden. Die Verrechnung wäre auch nur mit den direkten Nachbarländern gelöst. Importe aus anderen Ländern wären nicht geregelt.
Nebst den zu ändernden rechtlichen Grundlagen dürfte zudem die Mitgliedschaft unserer Nachbarstaaten in der europäischen Zollunion unionsrechtliche Herausforderungen mitbringen.
Schliesslich kann die Verwaltung die vom Motionär angeführten Zahlen über Steuerausfall und volkswirtschaftlichen Schaden nicht bestätigen, da zum Teil keine Statistiken dazu bestehen (z. B. mündliche Veranlagung im Reiseverkehr). Allerdings ist dies unter anderem ein Ziel des Berichtes, dessen Erstellung aufgrund der Beantwortung des Postulates der Finanzkommission des Nationalrates 17.3360, "Auswirkungen der Frankenüberbewertung auf die Mehrwertsteuer" vom Bundesrat empfohlen wird.
Dieser Bericht soll die Thematik Einkaufstourismus umfassend und unter verschiedenen Blickwinkeln aufarbeiten. Er soll die in verschiedenen Vorstössen vorgeschlagenen Lösungsansätze aufgreifen, sie analysieren und darauf beruhend mögliche Massnahmen aufzeigen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.