17.3952 · Motion · 2017-09-29
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung, insbesondere die Signalisationsverordnung, so anzupassen beziehungsweise einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, dass bei der Signalisation von Autobahnanschlüssen die Namen der Anschlüsse (sowohl bei Ortschaften als auch gegebenenfalls bei Stadtteilen) in zwei Landessprachen aufgeführt werden können; dies soll möglich sein in zweisprachigen Ortschaften, in denen die kleinere Sprachgruppe wenigstens 30 Prozent der Bevölkerung umfasst. Die zweisprachige Benennung soll mindestens auf der Tafel "Ankündigung des nächsten Anschlusses" (4.60), auf dem Vorwegweiser und dem Wegweiser bei Anschlüssen (4.61 und 4.62) und auf der Einspurtafel über Fahrstreifen (4.69) zulässig sein.
Begründung
Die Eröffnung des Ostastes der Autobahnumfahrung von Biel - der grössten zweisprachigen Stadt in der Schweiz - hat gezeigt, dass die Gesetzgebung in Bezug auf die Autobahnsignalisation zu rigide ist. Die Namen der Anschlüsse werden auf dieser Umfahrung nämlich nur auf Deutsch genannt, obwohl die Französischsprachigen in der Stadt mehr als 40 Prozent ausmachen.
Artikel 49 der Signalisationsverordnung sieht Folgendes vor: "Wird eine Ortschaft in zwei Sprachen verschieden geschrieben, trägt die Vorderseite der Ortschaftstafel beide Schreibweisen, wenn die kleinere Sprachgruppe wenigstens 30 Prozent der Einwohner umfasst." Diese Bestimmung scheint aber nicht für die Signalisation auf Autobahnen und Autostrassen zu gelten; für diese legen die Artikel 84ff. besondere Regeln fest.
Es wäre sinnvoll, das für Ortschaften geltende Prinzip auch für die Autobahnsignalisation zu übernehmen, um den kleineren Sprachgruppen in zweisprachigen Ortschaften Rechnung zu tragen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Strassenverkehrsrecht gestattet die mehrsprachige Anschrift von Ortsnamen nur unter bestimmten Voraussetzungen und ausschliesslich auf Ortstafeln (Art. 49 Abs. 1 der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979, SSV; SR 741.21). Für andere Wegweisungen lässt dies das Strassenverkehrsrecht nicht zu. Die bestehende Anschrift "Biel/Bienne" auf dem Nationalstrassennetz stellt eine Ausnahme von dieser Regelung dar (Weisungen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes vom 29. April 1996 über die Wegweisung bei Anschlüssen und Namen der Verzweigungen auf Autobahnen und Autostrassen). Die Ausweitung solcher Ausnahmen sieht der Bundesrat nicht vor.
Der Bundesrat lehnt darüber hinaus eine generelle Rechtsänderung aus nachfolgenden Gründen ab: Eine Doppelnennung der Ortschaften auf Wegweisungen wäre schon aus Platzgründen auf den Tafeln eine Herausforderung. Die Lesbarkeit würde darunter leiden, und sie wäre für die Verkehrsteilnehmenden mit wenig praktischem Nutzen verbunden. Zweisprachig angeschriebene Wegweisungen könnten zudem ortsunkundige Verkehrsteilnehmende verwirren. Dies kann sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.