17.4047 · Interpellation · 2017-12-07
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Ziele einer haushälterischen Nutzung des Bodens und einer geordneten Besiedlung des Landes, die in der Bundesverfassung und im Raumplanungsgesetz festgelegt sind, beschränken sich nicht auf die quantitative Dimension. Die qualitative Dimension wird jedoch bei der Umsetzung der Raumplanungspolitik wenig - oder gar nicht - berücksichtigt. Der Bund müsste gemäss Bundesverfassung die diesbezüglichen Bestrebungen der Kantone fördern und koordinieren. In Wahrheit unterstützt er sie nicht - oder nicht genug - beim qualitativen Schutz der Böden.
Dieser Zustand widerspricht den Zielen der Ernährungssicherheit, des Schutzes der Biodiversität und der Landschaft, des Hochwasserschutzes und den Bemühungen des Bundes zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung.
Darüber hinaus stellt die Qualität der Böden auch im Hinblick auf das Klima eine Herausforderung dar. Kürzlich durchgeführte Studien zeigen, dass die Kohlenstoffbindung in Form von organischem Material in den Böden grosses Potenzial hat. Leider können ohne eine entsprechende Dokumentation zum Anteil an organischem Material in unseren Böden die Leistungen der Landwirtschaft zugunsten des Klimaschutzes nicht vollständig erfasst und noch weniger verstärkt werden.
Die Kantone, die momentan im Rahmen der Umsetzung der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) eine Rückzonung in überdimensionierten Bauzonen vornehmen müssen, verfügen darüber hinaus nicht über die nötigen Informationen, um die Qualität der Böden bei ihren Vorhaben berücksichtigen zu können. Es ist also unmöglich, die Böden mit der besten Qualität zu bewahren. Dies führt zu einem erheblichen Verlust für die Ernährungssicherheit, die Umwelt und das Klima.
Darum stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Wann und wie wird der Bundesrat das Bodenkompetenzzentrum errichten, das in der Motion 12.4230 gefordert wurde, die im Juni 2015 angenommen wurde?
2. Wie wird der Bund die Klima-, die Landwirtschafts- und die Bodenschutzpolitik koordinieren, um die Beiträge der Landwirtschaft besser zu nutzen?
3. Was wird der Bundesrat generell unternehmen, damit bei der Raumplanungspolitik und insbesondere bei der Anwendung des revidierten RPG die Qualität der Böden stärker berücksichtigt wird?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Aktionsplan Biodiversität, der am 6. September 2017 vom Bundesrat verabschiedet wurde, sieht als eine der Synergiemassnahmen für die erste Umsetzungsphase 2017-2023 die Entwicklung einer Bodenstrategie vor. Im Rahmen dieser Strategie wird geprüft, wie die überwiesene Motion 12.4230 umgesetzt werden soll. Der Bundesrat berücksichtigt dabei auch die Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms "Nachhaltige Nutzung der Ressource Boden" (NFP 68). Wie ein nationales Kompetenzzentrum finanziert werden kann, ist zurzeit noch offen. Zudem sollen der Vollzug im Bereich der Bodenthematik gestärkt und Anstrengungen zur Sensibilisierung der Nutzenden resp. der breiten Öffentlichkeit für die Bedeutung der Ressource Boden eingeleitet werden. Konkrete Massnahmen werden im Rahmen der Erarbeitung der Bodenstrategie Schweiz formuliert.
2. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat - in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung und dem Bundesamt für Landwirtschaft - bereits Ziele und Stossrichtungen für den nachhaltigen Umgang mit Boden formuliert. Diese dienen als Grundlage für die Erarbeitung der Bodenstrategie. Neben dem Bodenschutz soll den Aspekten Klimaschutz und Landwirtschaft ebenfalls Rechnung getragen werden.
Studien des Bafu haben gezeigt, dass der Klimawandel insbesondere negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Bodenfruchtbarkeit hat. Die Landwirtschaft kann zum Klimaschutz beitragen, indem durch eine angepasste Bewirtschaftung der Verlust von organischem Kohlenstoff vermieden und darüber hinaus Kohlenstoff in die Böden sequestriert wird. Bodeninformationen über den Gehalt von organischem Kohlenstoff in den Landwirtschaftsböden können hierzu Entscheidungshilfen liefern.
3. Die Themen Bodenqualität, Bodeninformationen sowie Bodenfunktionen waren Gegenstand der Arbeiten der Expertengruppe, die vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) für die Überarbeitung und Stärkung des Sachplans Fruchtfolgeflächen eingesetzt wurde. In ihrem Bericht vom Januar 2018 empfiehlt die Expertengruppe, die Kartiermethode der ehemaligen Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau Reckenholz (FAL 24) weiterzuentwickeln und die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine effiziente Bodenkartierung möglichst rasch an die Hand zu nehmen. In einer ersten Phase sollen Bodeninformationen zuerst dort bereitgestellt werden, wo der Druck auf den Boden besonders gross ist, beispielsweise bei der Planung von Infrastrukturprojekten in Gebieten mit hohem Siedlungsdruck. Dies bringt nicht nur einen Mehrwert für die Weiterentwicklung und Umsetzung des Sachplans Fruchtfolgeflächen, sondern auch für weitere Fragen der Raumplanung. Die Empfehlungen der Expertengruppe sollen 2018 politisch gewürdigt und vertieft bearbeitet werden. Der überarbeitete Sachplan Fruchtfolgeflächen soll Ende 2018 in die Anhörung gegeben werden. Die Verabschiedung des Sachplans durch den Bundesrat ist in der zweiten Hälfte 2019 vorgesehen.
Antwort des Bundesrates.