17.4121 · Postulat · 2017-12-13
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, was die Folgen wären, wenn im Personenstandsregister die Möglichkeit eröffnet würde, Menschen, die sich nicht in das binäre Geschlechtssystem ("Frau" oder "Mann") einordnen lassen (wollen), mit einem dritten Geschlecht einzutragen, oder wenn das Personenstandsrecht generell nicht mehr auf das Geschlecht abstellen würde. Im Bericht ist darzulegen, welche Schwierigkeiten durch eine solche Erweiterung entstünden und wie diese beseitigt werden könnten. Dabei sind auch die Entwicklungen und Erfahrungen des Auslands darzustellen und in die Überlegungen mit einzubeziehen.
Begründung
Mit Beschluss vom 10. Oktober 2017 verpflichtete das deutsche Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, bis Ende 2018 einen weiteren Geschlechtseintrag neben "männlich" und "weiblich" im Geburtenregister zu ermöglichen oder allgemein auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten. Auch verschiedene andere Staaten (z. B. Argentinien, Australien, Dänemark, Indien, Kanada, Kolumbien, Malta, Nepal, Neuseeland, Pakistan) anerkennen ein unbestimmtes Geschlecht und sehen vor, dass im Reisepass als Geschlechtsmerkmal ein X eingetragen werden kann.
Im schweizerischen Personenstandsregister ist es dagegen nicht möglich, ein solches drittes Geschlecht eintragen zu lassen oder auf einen Geschlechtseintrag ganz zu verzichten, weil die schweizerische Rechtsordnung von der binären Betrachtungsweise der Geschlechter geprägt ist. Angesichts der erwähnten internationalen Entwicklungen sollte der Schweizer Gesetzgeber darüber nachdenken, ob dieses Konzept nicht zu eng ist und welche Normen angepasst werden müssten, um der Situation besser gerecht zu werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.