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17.4140 · Interpellation · 2017-12-14

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist die Schweiz von den deutschen Behörden zur Abklärung des Vorwurfs illegaler Parteispenden um Amts- und Rechtshilfe angegangen worden?

2. Gibt es eine Rechtsgrundlage, damit die Schweizer Behörden die deutschen Kolleginnen und Kollegen bei der Abklärung von illegalen Parteispenden unterstützen können?

3. Oder bildet die Schweiz sozusagen einen rechtsfreien Raum, von dem aus, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen, mittels illegaler Parteispenden in die Wahlkämpfe befreundeter, demokratischer Rechtsstaaten eingegriffen werden kann?

4. Prüft der Bundesrat, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, damit die freundnachbarschaftlichen Beziehungen zu Deutschland und zu anderen Staaten nicht durch illegale Parteispenden unterminiert werden, die ihren Ursprung in der Schweiz haben?

Begründung

Nach dem deutschen Parteiengesetz müssen die Namen von Spendern, die mehr als 10 000 Euro spenden, veröffentlicht werden. Spenden über 50 000 Euro müssen unverzüglich publik gemacht werden. Verantwortliche der Alternative für Deutschland (AfD) haben im Mai 2017 gegenüber dem Zweiten Deutschen Fernsehen behauptet, abgesehen von Kleinigkeiten von der Schweizer PR-Agentur Goal AG mit Sitz in Andelfingen keine Unterstützung erhalten zu haben. Das ZDF und weitere Medien gehen aber von weit höheren, nach deutschem Recht illegalen Beiträgen aus. Diese Vermutung wird von der Verwaltung des Deutschen Bundestages, die für Parteienfinanzierung zuständig ist, inzwischen vertieft abgeklärt. Sie teilte am 4. September 2017 mit, sie verlange von der AfD Aufklärung zu "drei Sachverhaltskomplexen", die "mit der Goal AG sowie ihrem Geschäftsführer und (so die AfD) Mehrheitseigner Alexander Segert zu tun" haben. Konkret geht es um die Herkunft von Geldern, welche die AfD-Kandidaten Guido Reil, der AfD-Chef Jörg Meuthen und der nordrhein-westfälische AfD-Vorsitzende Markus Pretzell von der Goal AG bekommen haben. Ausserdem prüft die Bundestagsverwaltung, ob die Zeitungen "Extrablatt" und "Deutschland-Kurier", die in Millionenauflage für Positionen der AfD geworben haben, ebenfalls eine mögliche illegale Parteienfinanzierung darstellen.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Schweiz ist von Deutschland in Sachen illegale Parteispenden weder im Bereich der Amts- noch im Bereich der Rechtshilfe angegangen worden.

2./3. Im Bereich der Amtshilfe bestehen keine Rechtsgrundlagen mit Deutschland, welche eine Kooperation auf diesem Gebiet ermöglichen würden.

Im Bereich der Rechtshilfe in Strafsachen bestehen in Bezug auf Deutschland mehrere Rechtsgrundlagen (Europäisches Rechtshilfeübereinkommen und der Zusatzvertrag mit Deutschland; zweites Zusatzprotokoll zum Rechtshilfeübereinkommen; Geldwäschereiübereinkommen; Schengener Durchführungsübereinkommen; schweizerisches Rechtshilfegesetz, IRSG). Nach diesen Staatsverträgen und dem Rechtshilfegesetz können jedoch strafprozessuale Zwangsmassnahmen - welche eigentlich fast immer Gegenstand eines Rechtshilfeersuchens bilden - nur rechtshilfeweise angeordnet werden, wenn die Voraussetzung der beidseitigen Strafbarkeit erfüllt ist: Das im Rechtshilfeersuchen umschriebene Verhalten muss auch im ersuchten Staat unter eine Strafnorm subsumiert werden können. Da das schweizerische Recht - im Gegensatz zum deutschen - keine gesetzliche Regelung zur Parteienfinanzierung und demnach auch keine Straftatbestände auf diesem Gebiet kennt, könnte einem deutschen Rechtshilfeersuchen, dem ein Strafverfahren zur Verfolgung von illegalen Parteispenden zugrunde liegt, nicht entsprochen werden.

4. Nein.

Antwort des Bundesrates.