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17.4150 · Motion · 2017-12-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass Kinowerbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten bei Filmvorführungen, welche ab 18 Jahren oder jünger freigegeben sind, untersagt wird.

Begründung

Wenn Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr nicht mit dem Rauchen anfangen, rauchen sie mit grosser Wahrscheinlichkeit ihr Leben lang nie. 57 Prozent der Rauchenden beginnen als Minderjährige mit dem Tabakkonsum.

Gemäss dem Auftrag der eidgenössischen Räte an den Bundesrat zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabak sollen Kinder und Jugendliche künftig besser vor Tabakwerbung geschützt werden.

Laut der freiwilligen Vereinbarung zwischen der Tabakindustrie und der Schweizerischen Lauterkeitskommission darf sich ab 20 Uhr bis zu ein Viertel Jugendliche im Kinopublikum befinden, bevor auf Kinowerbung für Tabakprodukte verzichtet wird. Damit entfällt der Schutz für einen Grossteil der Teenager, die besonders gefährdet sind.

Jugendliche leben nicht in einer abgeschlossenen Welt. Tabakwerbung, die sich laut Tabakindustrie nur an junge Erwachsene richtet, wirkt auf Minderjährige genauso attraktiv.

Vier Kantone kennen ein Werbeverbot für Tabakprodukte-Kinowerbung: Solothurn, St. Gallen, Wallis und Genf. Die vier Kantone gehen dabei mit einem umfassenden Verbot weiter als in dieser Motion verlangt.

Tabakwerbung beeinflusst Jugendliche: Warum begannen in den USA Jugendliche innerhalb von vier Jahren zwei- bis dreimal öfter mit Rauchen, wenn sie bereits mit der Tabakwerbung vertraut waren? Warum starteten in Spanien 13- bis 14-Jährige eine Rauchkarriere, je öfter sie Zigarettenplakaten ausgesetzt waren? Diese Beobachtungen lassen sich nur anhand folgender Annahme erklären: Zwischen der Häufigkeit, mit der Kinder und Jugendliche der Werbung und Promotion für Tabakprodukte ausgesetzt sind, und der Häufigkeit, mit der sie mit Tabakprodukten experimentieren, besteht ein kausaler Zusammenhang.

Bereits 1965 (!) konnte an der renommierten London School of Hygiene and Tropical Medicine zwischen der Häufigkeit, mit der Kinder und Jugendliche der Werbung und Promotion für Tabakprodukte ausgesetzt sind, und der Häufigkeit, mit der sie mit Tabakprodukten experimentieren, ein kausaler Zusammenhang festgestellt werden.

Der Kinder- und Jugendschutz bei Tabakprodukten soll landesweit vereinheitlicht und verstärkt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 den zweiten Vorentwurf für ein Tabakproduktegesetz (TabPG) in die Vernehmlassung geschickt (www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Laufende > EDI). Gegenüber dem ersten Entwurf des TabPG wurden gemäss Auftrag des Parlamentes, das die Vorlage im Dezember 2016 an den Bundesrat zurückgewiesen hatte, Änderungen im Bereich der Werbeeinschränkungen vorgenommen. Die im ersten Entwurf vorgesehenen Werbeverbote in Kinos, auf Plakaten und in der bezahlten Presse wurden dabei gestrichen.

Gemäss Auftrag des Parlamentes soll der Kinder- und Jugendschutz insbesondere mit dem Verbot von speziell an Minderjährige gerichteter Werbung gestärkt werden. Um Letzteres zu konkretisieren, wird im zweiten Vorentwurf ein Werbeverbot für Tabakprodukte und E-Zigaretten in Medien wie Gratiszeitungen und dem Internet eingeführt, weil solche Medien uneingeschränkt zugänglich sind und von Jugendlichen sehr oft konsumiert werden. Zudem soll auch die Werbung an einigen strategischen Orten in den Verkaufsstellen (z. B. neben Süssigkeiten auf Augenhöhe der Kinder) eingeschränkt werden.

Der Bundesrat wird nach der Vernehmlassung entscheiden, ob weitere Anpassungen am Vorentwurf angezeigt sind. Dabei ist auch der Rückweisungsbeschluss des Parlamentes zu berücksichtigen.

Schon heute können die Kantone in ihren Gesetzgebungen die Kinowerbung im Sinne der Motion einschränken.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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