Lexipedia

17.4250 · Motion · 2017-12-15

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, sich auf internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass die "schwarze Liste" der nichtkooperativen Steueroasen der EU überprüft wird und namentlich auch die EU-Mitgliedstaaten Irland, Luxemburg, Malta, Niederlande, das Vereinigte Königreich und Zypern gelistet werden, solange sie die definierten Kriterien nicht erfüllen.

Begründung

Die Paradise Papers haben einmal mehr Licht auf die schädliche Rolle von Steueroasen geworfen. Ein weltweites Netzwerk der Intransparenz hilft Superreichen und multinationalen Unternehmen, das Bezahlen von Steuern in gewaltigem Ausmass zu vermeiden. Sie häufen unermessliche Vermögen an, auf welche weltweit kein Fiskus mehr angemessenen Zugriff hat. Die Ungleichheit zwischen dem einem Prozent der Superreichen und der breiten Bevölkerung wird vertieft, die Finanzierung staatlicher Dienstleistungen und Umsetzung der Uno-Agenda 2030 erschwert. Zudem setzen Steueroasen andere Standorte einem schädlichen Wettbewerb aus, der zu einem Wettrennen nach unten führt.

Die EU entschied 2016, dieser Spirale nach unten ein Ende zu setzen und in einem breitabgestimmten und wirksamen Vorgehen gleiche Voraussetzungen im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu schaffen. Mit der Plattform für verantwortungsvolles Handeln im Steuerwesen leitete sie ein Drei-Phasen-Verfahren ein, um nichtkooperative Steueroasen auf eine schwarze Liste zu setzen und so den Druck zu erhöhen. Grundlage dieses Verfahrens bilden drei Gruppen von Kriterien bezüglich Transparenz, fairer Besteuerung und Massnahmen gegen die Vermeidung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung von international tätigen Unternehmen gemäss dem OECD- und G-20-BEPS-Standard.

Die Paradise Papers haben nun in Erinnerung gerufen, dass EU-Staaten wie Irland, Luxemburg, Malta und die Niederlande zu den wichtigsten Steueroasen überhaupt gehören. Sie heizen mit ihrer Steuervermeidungsindustrie einen Standortwettbewerb an, welcher auch die Schweiz unter Druck setzt.

Berichte von Oxfam, dem Tax Justice Network und Wissenschaftlern an diversen Universitäten wiesen nach, dass die erwähnten EU-Mitgliedstaaten bei sorgfältiger Anwendung der definierten Kriterien ebenfalls auf die schwarze Liste der nichtkooperativen Steueroasen gesetzt werden müssten. Die Schweiz hat ein eminentes Interesse an gleichen und fairen Voraussetzungen im Steuerwettbewerb.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Am 5. Dezember 2017 hat der Rat der EU Schlussfolgerungen zu einer EU-Liste nichtkooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke verabschiedet. Die Liste beruht auf drei Hauptkriterien (Transparenz im Steuerbereich, Steuergerechtigkeit, Umsetzung von Anti-Beps-Massnahmen) und enthält 17 Länder und Gebiete (Anhang I der Schlussfolgerungen).

Die EU-Mitgliedstaaten wurden bei der Erstellung der Liste nicht geprüft. Einzig jene Länder und Territorien, die nicht bereit sind, mit der EU zu kooperieren und ihre Mängel anzugehen, werden auf dieser Liste aufgeführt. In der EU wird die Einhaltung der Steuerregeln von der Europäischen Kommission überwacht. Die Kommission hat verschiedene Verfahren gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die Richtlinien in Steuersachen zu spät oder ungenügend übernommen haben. Auch gegen Mitgliedstaaten, die Unternehmen unerlaubte Steuerprivilegien gewährten, wurden Verfahren eröffnet. Schliesslich mussten gewisse als schädlich erachtete Steuerregelungen von den Mitgliedstaaten geändert oder abgeschafft werden.

Die EU-Mitgliedstaaten werden im Rahmen der Arbeiten der OECD geprüft: Das Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch und das Inclusive Framework on BEPS prüfen die Umsetzung der internationalen Standards und identifizieren die Länder und Gebiete, die diese nicht einhalten. In den letzten Jahren haben zahlreiche Länder und Gebiete, auch EU-Mitgliedstaaten, ihr innerstaatliches Recht geändert, weil es von der OECD als nicht konform mit den internationalen Standards beurteilt wurde. Der letzte Fortschrittsbericht des OECD-Forums über schädliche Steuerpraktiken (Forum on Harmful Tax Practices, FHTP) enthält eine Liste der Länder und Gebiete, darunter auch EU-Mitgliedstaaten, die als schädlich beurteilte Steuerregimes ändern oder abschaffen müssen (vgl. OECD 2017, Harmful Tax Practices - 2017 Progress Report on Preferential Regimes, http://www.oecd.org/tax/beps/harmful-tax-practices-2017-progress-report-on-preferential-regimes-9789264283954-en.htm). Zu den Themen des FHTP gehören auch Defensivmassnahmen, um den Folgen schädlicher Steuerregimes entgegenzuwirken (vgl. OECD 2015, Wirksamere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz, Aktionspunkt 5 - Abschlussbericht 2015, http://www.oecd.org/tax/wirksamere-bekampfung-schadlicher-steuerpraktiken-unter-berucksichtigung-von-transparenz-und-substanz-aktionspunkt-5-abschlussbericht-9789264258037-de.htm).

Die Schweiz setzt sich aktiv für eine Umsetzung der internationalen Standards in Steuersachen durch alle Länder und Gebiete ein und nimmt an den Arbeitsgruppen der OECD aktiv teil. Damit ein fairer Steuerwettbewerb sichergestellt ist, muss die Umsetzung dieser Standards überwacht werden. Aus Sicht des Bundesrates ist die OECD der am besten geeignete Rahmen, um die Einhaltung der internationalen Standards durch alle Staaten zu prüfen. Seines Erachtens ist ein koordinierter multilateraler Ansatz deshalb einer unilateralen Liste nichtkooperativer Länder und Gebiete vorzuziehen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.