17.4268 · Motion · 2017-12-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten in Print- und Online-Produkten (inklusive Publireportagen, Social Media und Apps), welche Minderjährigen leicht zugänglich sind, verboten wird.
Als "leicht zugänglich" gelten Print- und Online-Produkte, welche weder über Bezahl-Abonnemente noch über eine andere Form der persönlichen Identifizierung verfügen.
Begründung
Gemäss dem Auftrag der eidgenössischen Räte an den Bundesrat zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabak sollen Kinder und Jugendliche künftig besser vor Tabakwerbung geschützt werden.
2013 gab die Tabakindustrie knapp 21 Millionen Franken für Printmedien, Plakate, Kinospots und digitale Werbeträger aus.
Die freiwillige Vereinbarung zwischen der Tabakindustrie und der Schweizerischen Lauterkeitskommission besagt, dass Werbung für Tabakprodukte nur in Publikationen mit mindestens 80 Prozent erwachsener Leserschaft erscheinen.
Die Praxis zeigt aber, dass der Sinn der Vereinbarung umgangen wird:
Gratiszeitungen sind bei Jugendlichen besonders beliebt. Die Gratismagazine "20 Minuten" und "Friday" spielen eine grosse Rolle für die Tabakwerbung. Laut der Zigarettenindustrie beträgt der Anteil der minderjährigen Leserschaft von "20 Minuten" keine 10 Prozent, aber in der Romandie lesen 41 Prozent der 14- bis 17-Jährigen die entsprechenden Ausgaben dieser Gratiszeitung. Einerseits erscheinen Anzeigen umgeben von redaktionellem Text, was dazu dient, die Tabakwerbung zu verharmlosen. Zum andern werden Tabakanzeigen auf den People-Seiten platziert, um das Rauchen mit der Welt des Showbusiness zu verknüpfen. Das Gratismagazin "Friday" richtet sich in erster Linie an ein junges Publikum, genauer an Leserinnen und Leser zwischen 14 und 34 Jahren, hat eine Auflage von 160 000 Exemplaren und erreicht 499 000 Leserinnen und Leser. Fast 54 Prozent der Leserinnen und Leser von "Friday" sind 24 Jahre alt oder jünger.
Ebenso soll laut Vereinbarung die Tabakwerbung im Internet Minderjährigen nicht zugänglich sein.
Festgestellt wurde: Jede zweite Website der Marken ist für Minderjährige zugänglich und bietet eine grafische Gestaltung und Inhalte für Jugendliche. Internetnutzer werden in den sozialen Netzwerken zu Tabakwarenpromotern, siehe Facebook, Snapchat und viele mehr.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 den zweiten Vorentwurf für ein Tabakproduktegesetz (TabPG) in die Vernehmlassung geschickt (www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Laufende > EDI). Gegenüber dem ersten Entwurf des TabPG wurden gemäss Auftrag des Parlamentes, das die Vorlage im Dezember 2016 an den Bundesrat zurückgewiesen hatte, Änderungen im Bereich der Werbeeinschränkungen vorgenommen. Die im ersten Entwurf vorgesehenen Werbeverbote in Kinos, auf Plakaten und in der bezahlten Presse wurden dabei gestrichen.
Das Anliegen des Motionärs wurde im zweiten Vorentwurf bereits umgesetzt. Um das heute geltende Verbot von speziell an Minderjährige gerichteter Werbung an die neuen Werbeträger anzupassen und damit den Schutz der Kinder und Jugendlichen gemäss dem Rückweisungsbeschluss des Parlamentes zu verstärken, ist ein Werbeverbot für Tabakprodukte und E-Zigaretten in Gratiszeitungen und im Internet vorgesehen; dies deshalb, weil solche Medien uneingeschränkt zugänglich sind und von Jugendlichen sehr oft konsumiert werden.
Der Bundesrat wird nach der Vernehmlassung entscheiden, ob weitere Anpassungen am Vorentwurf angezeigt sind. Dabei ist auch der Rückweisungsbeschluss des Parlamentes zu berücksichtigen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.