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Aufnahme der Festung Dailly, einer Hochburg der Schweizer Verteidigung im 20. Jahrhundert, in das Bundesinventar Isos oder in ein anderes für ihren Schutz geeignetes Verzeichnis

17.4281 · Motion · 2017-12-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, ein Verfahren zur Aufnahme der Festung Dailly in das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (Isos) oder in ein anderes geeignetes Verzeichnis einzuleiten, um nach der Schliessung der Anlage deren Zerfall zu vermeiden.

Begründung

Die Festung Dailly auf den Höhen über Saint-Maurice ist eine militärische Anlage, deren Anfänge ins ausgehende 19. Jahrhundert zurückreichen. Dieses einmalige Bauwerk setzt sich zusammen aus unterirdischen Gängen von 80 Kilometer Länge, einer unterirdischen Seilbahn und Verteidigungsstellungen mit Artillerie zum Schutz des Tores zu den Alpen. Dieses militärische Bauwerk enthält Einrichtungen der Spitzentechnologie des 20. Jahrhunderts, die unbestreitbar das in unserem Land vorhandene Wissen und Können unter Beweis stellen.

Aufgrund der Reorganisation unserer Armee wird die Festung Dailly leider seit Ende 2017 nicht mehr betrieben. Kommt der Anlage nun nicht eine minimale Wartung zugute, so wird dies für ihre Erhaltung Folgen haben, die nicht rückgängig gemacht werden können. Viele Bewohnerinnen und Bewohner der Region hängen an diesem kulturellen und historischen Erbe und sind deshalb zutiefst beunruhigt, ist es doch ein Zeichen unseres Verteidigungswillens im 20. Jahrhundert, namentlich zur Zeit des Reduits während des Zweiten Weltkriegs. Die Rettung dieser Festung könnte der Region auch nicht zu unterschätzende touristische Vorteile bieten, gibt es doch schon ein Museum vor Ort sowie geführte Besichtigungen. Der Bundesrat ist für die Aufnahme schützenswerter Ortsbilder in das Bundesinventar Isos zuständig, und die Festung Dailly, die für eine wichtige Periode der Schweizer Geschichte steht, erfüllt die Voraussetzungen dafür vollumfänglich. Deshalb ersuche ich die Landesregierung, das Verfahren zur Aufnahme der Festung Dailly in das Bundesinventar Isos oder in ein anderes geeignetes Verzeichnis einzuleiten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

In Savatan/Dailly liegt ein schweizweit von seiner Ausdehnung her einzigartiges System von unterirdischen Kavernen und Stollen. Der Komplex beinhaltet Artillerie- und Infanterieforts, Kasernen sowie technische Anlagen und Schutzbauten.

Gemäss Artikel 78 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV; SR 101) sind für den Natur- und Heimatschutz die Kantone zuständig. Das Führen von Schutzinventaren liegt bei ihnen.

Der Bundesrat erstellt gemäss Artikel 5 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (Isos). Das Isos erfasst Ortsbilder, die ungeschmälert erhalten oder zumindest grösstmöglich geschont werden müssen. Als Fachinventar zeigt es die Interessen und Ziele des Ortsbildschutzes aus nationaler Sicht auf und bildet eine Grundlage, die bei planerischen Entscheiden systematisch beigezogen werden soll. Ein Ortsbild im Sinne des Isos ist eine Niederlassung, die sowohl aus bebauten Bereichen mitsamt Strassen, Plätzen und zur Bebauung gehörenden Zwischenräumen als auch aus nichtbebauten, mit der Bebauung in einem räumlichen Zusammenhang stehenden Bereichen wie Gärten, landschaftsarchitektonisch gestalteten Freiräumen oder Kulturland besteht. Die Inventarisierung erfolgt nach einer an den baukulturellen, insbesondere an städtebaulichen Qualitäten der Siedlungen ausgerichteten, wissenschaftlich fundierten, objektiven (wissenschaftlichen) Methode mit nachvollziehbarem, einheitlichem Kriterienkatalog. Unterirdische Anlagen werden vom Isos nicht erfasst.

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) führt Hinweisinventare in den Bereichen Denkmalpflege und Naturschutz, welche für alle seine Verwaltungseinheiten gelten. Diese haben Objekte aus dem Immobilienportfolio des VBS zum Gegenstand, soweit sie militärischen Zwecken dienen oder gedient haben. Für die national bedeutenden Objekte in Savatan/Dailly sind im Inventar der erhaltenswerten ehemaligen Kampf- und Führungsanlagen (Adab) Schutzziele formuliert. Die Schutzziele werden bei sämtlichen Planungs-, Nutzungs-, Unterhalts- und Bautätigkeiten berücksichtigt. National bedeutende Objekte werden unter Berücksichtigung der Schutzziele und mit entsprechenden Auflagen verkauft.

Eine Aufnahme der Festung Dailly in das Bundesinventar Isos ist trotz seines unbestrittenen denkmalpflegerischen und militärhistorischen Wertes aus methodischen Gründen nicht angezeigt. Die Festung ist auf Bundesstufe korrekterweise im entsprechenden Inventar Adab verzeichnet. Eine Aufnahme ins kantonale Bauinventar und die Unterschutzstellung der Festung als Denkmal liegen in der Kompetenz des Kantons Waadt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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