17.4305 · Motion · 2017-12-15
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament ein Massnahmenpaket zur wirksamen Bekämpfung von Steuerdelikten im Inland vorzulegen. Dabei sind die Kantone, besonders die Finanzdirektorenkonferenz (FDK), ebenfalls mit einzubeziehen. Den Steuerverwaltungen bekannte Kontroll- und Gesetzeslücken sind zu schliessen. Die nötigen Ressourcen (Personal u. a.) sind im Voranschlag 2019 und IAFP 2019-2021 sowie Folgejahre einzustellen.
Begründung
Mit Annahme der Postulate 17.3706 und 17.3665 liess sich der Bundesrat das Versprechen entlocken, auf die Revision des Steuerstrafrechts gemäss Vernehmlassungsvorlage von 2013 zu verzichten. Es droht damit die Gefahr, dass die Schweiz trotz international proklamierter Weissgeldstrategie im Inland als Schwarzgeldplatz weiterexistiert. Um bei den ehrlichen Steuerzahlenden die Glaubwürdigkeit herzustellen, ist der Bundesrat gefordert, Massnahmen zu ergreifen. Steuergerechtigkeit erfordert das.
Der Handlungsbedarf ist riesig:
Einerseits sind bei den Kantonen allein mit den straflosen Selbstanzeigen seit 2010 über 40 Milliarden Schweizerfranken Schwarzgeld deklariert worden (Kantone wie Waadt, die bisher keine Transparenz gaben, sind dabei hochzurechnen).
Aus bekannten Formeln wie derjenigen von Schneider, Torgler, Schaltegger (in: Schattenwirtschaft und Steuermoral, S. 26) errechnet sich das geschätzte Steuerhinterziehungsvolumen in der Schweiz auf 103,4 Milliarden Schweizerfranken (23,5 Prozent der Brutto-Haushalteinkommen 2015 von 440,4 Milliarden Schweizerfranken). Daraus resultieren bei einem defensiven Steuersatz von 20 Prozent 20,7 Milliarden Schweizerfranken Einkommenssteuern, welche Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Bevölkerung und den Unternehmungen insgesamt pro Jahr durch nichtdeklarierte Werte entzogen werden.
Finanzpolitisch und rechtlich störend ist auch, dass durch erfolgte Verkürzungen der Verjährungsfristen Gewinne, Einkommen und MWST im dreistelligen Millionenbereich der Besteuerung entzogen werden. Daher muss der Bundesrat die ausreichende Ausdehnung der Verjährungsfristen in einer Gesetzesvorlage dem Parlament vorlegen, damit in komplexen Steuerhinterziehungsverfahren nicht die Unehrlichen profitieren, während die Ehrlichen die ganze Steuerlast tragen. Der Bundesrat musste selber eingestehen, dass die Steuermoral in der Schweiz in den vergangenen Jahren deutlich abgenommen hat (Antwort auf die Interpellation 10.3311). Dieser Entwicklung ist durch das geforderte Massnahmenpaket entgegenzutreten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die rechtsgleiche Anwendung des Steuerrechts sowie die Verfolgung von Steuerdelikten sind zentrale Bestandteile des Steuersystems und dienen der Steuergerechtigkeit. Der Gesetzgeber entscheidet darüber, welche Ressourcen und Instrumente die Steuerbehörden zur Erfüllung dieser Aufgaben erhalten. Bei der gescheiterten Revision des Steuerstrafrechts hat sich gezeigt, dass namentlich eine Ausdehnung der Untersuchungsmittel der kantonalen Steuerbehörden auf politischen Widerstand stösst. Der Bundesrat teilt die Einschätzungen der Motionärin zum Handlungsbedarf indes in verschiedener Hinsicht nicht:
- Über das Ausmass der Steuerhinterziehung in der Schweiz bestehen naturgemäss keine gesicherten Angaben. Die in der Begründung der Motion zitierten Grössenordnungen beruhen auf zahlreichen Annahmen und sind spekulativ.
- Die substanzielle Zahl an Selbstanzeigen in den vergangenen Jahren bestätigt, dass die internationalen Entwicklungen zu Transparenz und Informationsaustausch auch Auswirkungen auf Schweizer Steuerpflichtige haben. Namentlich der automatische Informationsaustausch betreffend Finanzkonten entfaltet seinen präventiven Effekt und dürfte auch zur Aufdeckung von bereits begangenen Steuerdelikten beitragen.
- Betreffend Vermögenswerte von Schweizer Steuerpflichtigen bei Schweizer Banken kennt die Schweiz kein Meldesystem, sondern erhebt eine Verrechnungssteuer. Der Bundesrat hat eine Reform lanciert, um deren Sicherungszweck zu stärken.
- Der Bundesrat hat der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Mai 2014 insgesamt 75 Stellen zur Verstärkung der internen und externen Steuerprüfung bei der Mehrwertsteuer und der Verrechnungssteuer zugewiesen. Der Aufbau dieser Stellen erfolgt gestaffelt über die Jahre 2015 bis 2019. Das Parlament hat die Stellentranchen für die Jahre 2015 bis 2018 in den jeweiligen Budgetdebatten bestätigt. Die Verstärkung der internen und externen Kontrolltätigkeit wird eine präventive Wirkung entfalten, wird doch bei Verdacht auf Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug Meldung an die entsprechenden Untersuchungsinstanzen erstattet.
- Die Verjährungsfristen bei den Einkommens- und Gewinnsteuern wurden per 1. Januar 2017 im Sinne des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches nachgeführt. Anlässlich der parlamentarischen Behandlung wurde die Verjährungsfrist für die Steuerhinterziehung von 15 auf 10 Jahre heruntergesetzt und beim Steuerbetrug bei 15 Jahren belassen. Damit wurde dem Prinzip nachgelebt, dass sich die Länge der Verfolgungsverjährung nach der Schwere der jeweiligen Widerhandlung richten sollte. Die in der Botschaft zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (15.025) vorgeschlagene Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist von 10 auf 15 Jahre wurde vom Parlament abgelehnt. Es gibt derzeit allerdings keine Belege, dass die geltende Regelung zu substanziellen Steuerausfällen führt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.