18.3847 · Interpellation · 2018-09-26
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Kostenentwicklung in der Krankenpflegeversicherung basiert auf einem Preis- und einem Mengeneffekt. Beim Mengeneffekt geht es nicht nur um die mengenmässige Zunahme von bestehenden Leistungen, es geht auch um die Aufnahme neuer Leistungen in den Leistungskatalog.
Der Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ist keine Positivliste, in welcher alle anerkannten Leistungen aufgelistet werden. Trotzdem gibt es gesetzliche Anpassungen, welche de facto zu neuen Leistungen zulasten der OKP führen. Dies ist zum Beispiel bei Anpassungen der Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV) und deren Anhänge der Fall. Diese Anpassungen der gesetzlichen Leistungsgrundlagen haben Auswirkungen.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche neuen Leistungen zulasten der OKP wurden seit Inkrafttreten des KVG anerkannt (genaue Liste der Leistungen pro Jahr)?
2. Wie hoch sind die jeweiligen Mehrkosten, welche dadurch jährlich seit der Einführung des KVG verursacht wurden?
3. Welche Leistungen zulasten der OKP wurden seit Inkrafttreten des KVG gestrichen (genaue Liste der gestrichenen Leistungen pro Jahr seit der Einführung des KVG)?
4. Wie hoch sind die jeweiligen Einsparungen, welche dadurch pro Jahr erreicht werden konnten?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sieht verschiedene Arten der Regulierung der Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vor. Für die ärztlichen Leistungen besteht kein abschliessender "Leistungskatalog" aller Pflichtleistungen, sondern es gilt das Vertrauensprinzip, wonach vermutet wird, dass Ärztinnen und Ärzte Leistungen erbringen, die den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) entsprechen. Nur hinsichtlich der WZW-Kriterien umstrittene Leistungen werden geprüft, und der jeweilige Entscheid des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) zur Leistungspflicht wird im Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) festgehalten. Abschliessende Positivlisten werden bei Arzneimitteln, Laboranalysen, Mitteln und Gegenständen, zahnmedizinischen Leistungen sowie auch ärztlichen Leistungen der Prävention und Mutterschaft geführt.
Die vonseiten des Interpellanten gewünschten Aufstellungen von neuen und gestrichenen Leistungen sowie Angaben über Mehrkosten und Einsparungen zulasten der OKP über den ganzen Zeitraum seit Inkrafttreten des KVG sind in dieser Form nicht verfügbar. Bei der Bezeichnung der Leistungen geht es in der Regel nicht um ein einfaches Ja oder Nein in Bezug auf die Kostenübernahme, sondern um die Formulierung präziser Voraussetzungen der Leistungspflicht. Auch führt die Einführung neuer Leistungen dazu, dass bisherige Leistungen weniger oder mit der Zeit gar nicht mehr angewendet werden, ohne dass diese explizit als Nichtpflichtleistungen bezeichnet werden. Arzneimittel werden zudem monatlich auf die Spezialitätenliste (SL) aufgenommen, aber auch wieder gestrichen. Eine derart umfassende, wie in der Interpellation gewünschte Zusammenstellung liegt aufgrund der dargelegten Umstände nicht vor. Es können jedoch partielle Informationen zum Themenbereich angegeben werden.
Im Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle "Bestimmung und Überprüfung ärztlicher Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung" vom 21. August 2008 wurde festgestellt, dass im Zeitraum 1996-2007 insgesamt 195 Geschäfte der Eidgenössischen Leistungskommission vorgelegt worden waren. In 53 Fällen vertagte die Kommission das Geschäft und verlangte zusätzliche Unterlagen. In den übrigen 142 Fällen sprach die Kommission Empfehlungen aus, die sich im Anhang 1 KLV niederschlugen. In rund zwei Dritteln dieser Fälle empfahl die Kommission grundsätzlich eine Aufnahme in die Leistungspflicht, beim restlichen Drittel dagegen empfahl sie eine Ablehnung der Leistungspflicht. Bei den grundsätzlich positiven Empfehlungen wurden aber fast immer Einschränkungen bzgl. Indikationen und/oder Leistungserbringer getroffen, oder es wurde eine befristete Aufnahme mit Evaluationspflicht empfohlen.
2.-4. Eine Analyse des BAG im Jahr 2016 zu den Leistungsanpassungen zwischen 2010 und 2015 ergab im Bereich der KLV und Anhang 1 26 Neuaufnahmen und 25 Anpassungen von bestehenden Einträgen mit zusätzlichen Kosten von rund 100 Millionen Franken, im Bereich der Mittel- und Gegenständeliste (Migel) 21 Neuaufnahmen, 16 Anpassungen und 4 Streichungen mit insgesamt Kosteneinsparungen von rund 20 Millionen Franken sowie im Bereich Analysenliste (AL) 30 Neuaufnahmen, 15 Anpassungen und 70 Streichungen mit Zusatzkosten von rund 5 Millionen Franken.
Im Bereich der Arzneimittel wurden von 2012 bis 2014 alle rund 2800 auf der SL aufgeführten Arzneimittel überprüft, wobei durch Senkungen der Preise über 600 Millionen Franken eingespart werden konnten. In den Jahren 2015 und 2016 fand infolge eines Bundesgerichtsurteils keine Überprüfung statt. Im Jahr 2017 wurde die jährliche Überprüfung von in der Regel einem Drittel der in der SL geführten Arzneimittel wiederaufgenommen, und seither wurden weitere rund 190 Millionen Franken eingespart.
Im Rahmen des im Jahr 2015 gestarteten "Health Technology Assessment"-Programms wurden bisher neun Themen bearbeitet, wovon ein Bericht veröffentlicht ist und ein weiterer Bericht demnächst abgeschlossen wird. Weitere Themen sind in Vorbereitung. Ab 2019 sollen pro Jahr sechs bis acht Berichte in Auftrag gegeben werden.
Auch ist seit Ende 2015 eine Revision der Migel im Gange, in der bis Ende 2019 alle Positionen auf die Erfüllung der WZW-Kriterien überprüft werden. Bisher wurden bei rund 300 von insgesamt 550 Positionen Änderungen vorgenommen, wobei mit Kosteneinsparungen von insgesamt 16 Millionen Franken gerechnet wird.
Im Bereich der AL laufen aktuell Arbeiten zur Überprüfung der gesamten Liste hinsichtlich obsoleter Analysen. Per 1. September 2018 wurden 83 Positionen gestrichen und teilweise durch neue ersetzt. Bei weiteren 36 Positionen erfolgten inhaltliche oder tarifliche Anpassungen. Insgesamt wird mit Kosteneinsparungen von 5 Millionen Franken gerechnet.
Antwort des Bundesrates.