18.4170 · Motion · 2018-12-11
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, um den Beginn der Sommer-Rekrutenschule auf das vertragliche Ende der Berufslehre abzustimmen.
Begründung
Mit der Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee (WEA) gibt es künftig nur noch zwei RS-Starts pro Jahr. Gleichzeitig wurde der Beginn der Sommer-Rekrutenschule vorverschoben. Der Termin für den Beginn der Sommer-RS wurde dabei nicht auf die Bedürfnisse der Berufsbildung abgestimmt. Die Sommer-RS soll just zu dem Zeitpunkt beginnen, an dem die Auszubildenden auf der Zielgeraden ihrer Berufslehre und in der Erfüllung ihres Arbeitsvertrages stehen.
Wenn sie den Betrieb aufgrund des vorverschobenen RS-Starts zwei bis vier Wochen vor der Beendigung des Lehrvertrages verlassen müssen, gehen sowohl den Auszubildenden als auch den ausbildenden Betrieben wertvolle Ausbildungs- und Einsatzzeiten verloren. Das macht die Berufslehre weniger attraktiv. Diese Situation ist ärgerlich, weil etwa 80 Prozent der angehenden Rekruten einen Berufsbildungsabschluss vorweisen.
Dass Lösungen möglich sind, zeigt die Praxis der Armee. Sie hat mit den Hochschulen unter anderem einen Vertrag zur Koordinierung des Zeitpunkts des RS-Endes abgeschlossen.
Es ist zwar kaum verständlich, warum die Armee der Meinung ist, ihr Kader bestehe alleine aus Hochschülern, denen sich Berufsleute zu unterordnen haben. Aber trotzdem zeigt dieser Vertrag auf, dass die Armee in der Lage ist, auf gewisse Bedürfnisse einzugehen.
Ähnlich könnte sie auf die Bedürfnisse der grössten Gruppe von Rekruten, also jener mit Berufsbildungsabschluss, eingehen. Nicht nur haben die Wirtschaftsverbände auf diesen Koordinationsbedarf aufmerksam gemacht, sondern es fanden schon diverse Gespräche mit dem VBS statt. Diese Gespräche führten zum Ergebnis, dass eine parlamentarische Absicherung der Koordination die korrekteste Vorgehensweise ist.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Mit der Einführung der Weiterentwicklung der Armee (WEA) ab 1. Januar 2018 startet die Sommer-Rekrutenschule jeweils in der Kalenderwoche 26 und damit lediglich eine Woche früher als bis anhin. Die Lehrabschlussprüfungen finden grossmehrheitlich in den Kalenderwochen 23 bis 25 statt. Damit hat das Gros der Rekruten, welche eine Berufsbildung gewählt haben, zum Zeitpunkt des Starts der Sommer-Rekrutenschule die Lehrabschlussprüfung bereits absolviert. Diejenigen, die dies noch tun müssen, erhalten hierfür in jedem Fall militärischen Urlaub. Dasselbe gilt auch hinsichtlich Lehrabschlussfeiern.
Die Harmonisierung der militärischen Ausbildung mit der zivilen Aus- und Weiterbildung und dem Berufsleben der Armeeangehörigen ist ein wichtiges Anliegen von Bundesrat und Armee. Bei der Ausgestaltung des militärischen Ausbildungs-Zeitplans ging es dem Bundesrat darum, das bestmögliche Gleichgewicht zwischen den Ausbildungsbedürfnissen der Armee und den Bedürfnissen der Arbeitgeber- und Bildungslandschaft zu finden.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Lehrverhältnisse über das Datum der Lehrabschlussprüfung hinaus dauern und mit der gewählten Regelung nicht in allen Fällen abgeschlossen sind. Er hatte aber zu keiner Zeit Anzeichen, dass der Zeitpunkt des Starts der Sommer-Rekrutenschule von Arbeitgeberverbänden kritisiert oder gar infrage gestellt worden wäre. Eine Vielzahl von Interessenvertretern wurde im Rahmen der Erarbeitung der Ausbildungskonzeption zur WEA begrüsst. Der Bundesrat hält dazu fest, dass die WEA im Parlament grossmehrheitlich angenommen wurde. Eine Verschiebung der Sommer-Rekrutenschule ist somit nicht angezeigt.
Bei der vom Motionär erwähnten Vereinbarung für die Kader handelt es sich um eine Vereinbarung mit Swissuniversities, das heisst den Schweizer Universitäten, Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen und den höheren Fachschulen. Diese Vereinbarung gilt nicht nur für alle Studierenden mit einer gymnasialen Matura, sondern auch für Berufsfachleute mit absolvierter Berufsmittelschule oder einem ähnlichen Abschluss, die als militärisches Kader in der Sommer-Rekrutenschule ihren Grad abverdienen. Sie ermöglicht ihnen, drei Wochen früher entlassen zu werden und, wenn sie ihr Studium direkt nach dem Dienst beginnen oder fortsetzen, kein Jahr zu verlieren. Diese Vereinbarung gilt aber nur für militärische Kader und nicht für Rekruten. Ziel der Vereinbarung ist es, Hindernisse auf dem Weg der Offiziere zu beseitigen und damit die Attraktivität der Funktion zu erhöhen.
Gemäss dem aktuellen Militärgesetz (MG; SR 510.10) können Militärdienstpflichtige die Rekrutenschule frühestens ab Beginn des 19. Altersjahres und spätestens in dem Jahr, in dem sie das 25. Altersjahr vollenden, absolvieren. Die Stellungspflichtigen können zuhanden der Rekrutierungsorgane an einer Orientierungsveranstaltung unter anderem den Zeitpunkt angeben, ab dem sie die Rekrutenschule zu absolvieren wünschen. Mit diesem flexiblen Einstieg in die Rekrutenschule wird den Bedürfnissen der Bildungslandschaft bewusst Rechnung getragen.
Die militärische Grundausbildung der WEA findet nach der Meinung des Bundesrates zeitlich so statt, dass sowohl der Kalender der Berufsbildung als auch derjenige der Hochschullandschaft am wenigsten tangiert werden. Die Armee prüft aber momentan Lösungsmöglichkeiten, wie im Rahmen der aktuellen Rechtsordnung den Lehrbetrieben entgegengekommen werden kann.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.