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18.4190 · Interpellation · 2018-12-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie weit ist er mit den Plänen für die Neuverlegung der Hochspannungsleitungen im Grimselgebiet, und welche Varianten wurden geprüft?

2. Wurde die Erdverlegung geprüft und ins "Sachplan Übertragungsleitungen"-Verfahren aufgenommen?

3. Wie beurteilt er die Möglichkeit einer Erdverlegung der Hochspannungsleitungen am Grimsel aus geologischer, umweltrechtlicher und finanzieller Sicht?

4. Welche Argumente sprechen für eine Erdverlegung, und wie verhält es sich mit den späteren Betriebskosten für diese Variante?

5. Welche Auswirkungen technischer und finanzieller Art hätte die Kombination einer Erdverlegung der Grimselleitungen mit der Erstellung eines Grimsel-Eisenbahntunnels?

6. Wie beurteilt er die wirtschaftliche Wertschöpfung eines Eisenbahntunnels kombiniert mit der Erdverlegung der Grimsel-Hochspannungsleitungen?

Begründung

Gegenwärtig wird insbesondere im Wallis eine heftige Diskussion um die Erdverlegung von Hochspannungsleitungen geführt (Region Goms Gommerleitung, Region Grône Leitung Chamoson-Chippis).

Diesmal wäre es von Vorteil, die Frage der Erdverlegung der Grimselleitung rechtzeitig zu analysieren und diese mittels Synergien mit anderen Projekten zu realisieren. Die Frage der Erdverlegung der Grimselleitung scheint aufgrund der Naturgefahren und der guten Geologie im Grimselmassiv grundsätzlich prüfenswert und in Kombination mit dem Bau eines Grimseltunnels sogar ökonomisch sinnvoll.

Seitens der zuständigen Behörde ist daher darzulegen, was bereits diesbezüglich alles geprüft wurde und zu welchen Resultaten man bis dato gekommen ist. Es ist darzulegen, inwiefern eine Erdverlegung Einfluss auf die späteren Unterhaltskosten hat.

Bei der Erdverlegung steht auch der gleichzeitige Bau eines Grimseltunnels zur Frage. Diesbezüglich ist seitens des Bundesrates darzulegen, welche wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Bau eines Grimseltunnels auf die betroffenen Kantone und Regionen hat und welche finanziellen Synergien aus einem Projekt der gleichzeitigen Erdverlegung der Grimselleitung gezogen werden könnten.

Stellungnahme des Bundesrates

1.-4. Der Ersatz der bestehenden 220-Kilovolt-Leitung durch eine 380-Kilovolt-Leitung über den Grimselpass wurde im Jahr 2001 als Vororientierung in den Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) aufgenommen. Die Zuständigkeit des Bundes für die Prüfung eines Leitungsbauvorhabens beginnt allerdings erst mit der Einreichung eines Gesuches um Durchführung eines Sachplanverfahrens beim Bundesamt für Energie (vgl. Art. 1b der Verordnung vom 2. Februar 2000 über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen, VPeA; SR 734.25). Dazu muss vorab der Bedarf für das Leitungsbauvorhaben nachgewiesen werden. Ob ein Bedarf vorhanden ist, entscheidet primär die nationale Netzgesellschaft (Swissgrid AG) im Rahmen der ihr gesetzlich zugewiesenen Pflicht zur Planung des Übertragungsnetzes (Erstellung von Mehrjahresplänen, Planung von Neubau- und Instandhaltungsvorhaben, vgl. Art. 8 Abs. 2 und Art. 20 Abs. 2 Bst. a des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007, StromVG; SR 734.7).

Swissgrid rechnet derzeit mit der Realisierung der Leitung bis ins Jahr 2030. Sie hat bis zum heutigen Zeitpunkt weder ein Gesuch noch Unterlagen für ein SÜL-Verfahren eingereicht. Aus diesem Grund konnte der Bundesrat bisher weder Pläne noch Varianten prüfen und kann deshalb auch keine Aussagen zum Projekt machen.

5./6. Die bahnseitige Wertschöpfung des mit einer Höchstspannungsleitung gebündelten "Grimselbahnprojekts" wurde im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft des Bundesrates zum Ausbauschritt 2035 des strategischen Entwicklungsprogramms Eisenbahninfrastruktur geprüft. Der Bundesrat kam zum Schluss, dass das volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Verhältnis ungünstig ist, weshalb er das Projekt der zweiten Dringlichkeit zugewiesen hat. Stromseitig kann der Bundesrat die einzelnen Varianten für das Vorhaben, worunter auch eine Bündelungsvariante "Bahn mit Strom" fallen würde, sowie die damit verbundenen finanziellen und technischen Auswirkungen erst im Rahmen des Sachplanverfahrens prüfen. Der Bundesrat kann heute daher keine Aussagen gestützt auf eine gesamtheitliche Beurteilung eines solchen Bündelungsvorhabens machen.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat jedoch im Rahmen einer Studie untersucht, welche Anforderungen sich generell bei der Bündelung von Nationalstrassen und Eisenbahnstrecken mit Übertragungsleitungen bezüglich Technik, Betrieb und Sicherheit ergeben. Diese Studie wird im ersten Halbjahr 2019 veröffentlicht und soll dazu beitragen, die für die technische Planung solcher Vorhaben verantwortlichen Projektanten zu unterstützen und dadurch die Realisierung solcher Bündelungsprojekte zu vereinfachen.

Antwort des Bundesrates.

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