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Bessere Deklaration von verarbeiteten Lebensmittelprodukten in Bezug auf die Herkunft der Rohstoffe

18.4381 · Motion · 2018-12-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat ist aufgefordert, das Lebensmittelgesetz so anzupassen, dass die Transparenz bei verarbeiteten Lebensmittelprodukten in Bezug auf die Herkunft der Rohstoffe verbessert wird.

Begründung

Bei den Diskussionen rund um die Abstimmung zur Fair-Food-Initiative waren sich Befürworter wie Gegner der Initiative einig, dass eine umfassende Deklaration von Lebensmitteln die Voraussetzung ist für eine echte Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten. Heute sind die Anbieter und Hersteller leider nicht verpflichtet, auf den verarbeiteten Produkten zu deklarieren, aus welchem Land die wichtigsten Rohstoffe stammen. Die Herkunft eines Rohstoffs muss nur dann deklariert werden, wenn dieser mehr als 50 Prozent Anteil des verarbeiteten Lebensmittels ausmacht, bei tierischen Zutaten sind es sogar nur 20 Prozent. Das bedeutet, dass heute bei Fertiggerichten wie zum Beispiel beim Pouletfleisch nicht ersichtlich ist, ob dieses aus Brasilien oder China stammt. Ebenso können die in Italien hergestellten Pelati mit Tomaten aus China produziert sein, oder der Frischkäse, hergestellt in Frankreich, kann Milch aus irgendeinem anderen Land enthalten. Die Konsumentinnen und Konsumenten werden über die wichtigsten Zutaten von verarbeiteten Lebensmitteln nicht umfassend informiert.

Daher ist eine bessere Herkunftsdeklaration bei den Hauptzutaten dringend nötig. Das Parlament hat über eine strengere Deklaration für verpackte Lebensmittelprodukte anlässlich der Revision des Lebensmittelgesetzes bereits in den Jahren 2013/14 intensiv diskutiert. Leider wurde damals der Nationalrat vom Ständerat überstimmt. Die Transparenz und Information bei Lebensmitteln wird immer wichtiger. In anderen europäischen Ländern werden die Deklarationsvorschriften verschärft. So muss neu beispielsweise in Italien bei den Teigwaren die Herkunft des Hartweizens deklariert werden, da die Italienerinnen und Italiener wissen wollen, ob der Hartweizen zum Beispiel aus Kanada stammt und dort mit dem umstrittenen Herbizid Glyphosat behandelt wurde. Die Schweiz hinkt hinterher und erlaubt umfassende geografische Angaben wie Herkunft Europa oder Südamerika. Möglichst vollständige Herkunftsangaben auch bei verarbeiteten Lebensmitteln erhöhen die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten, helfen gegen Täuschung und schaffen Vertrauen in die Lebensmittelbranche.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat kann gestützt auf das revidierte Lebensmittelgesetz (Art. 13 Abs. 1 Bst. c; SR 817.0), das am 1. Mai 2017 in Kraft getreten ist, bereits heute die Deklaration der Herkunft der Rohstoffe vorschreiben. Bei Lebensmittelzutaten ist gemäss Artikel 16 der Verordnung des Eidgenössischen Departementes des Innern betreffend die Information über Lebensmittel (LIV; SR 817.022.16) die Angabe der Herkunft obligatorisch, wenn die Aufmachung des Produktes auf eine Herkunft der Zutaten schliessen lässt, die nicht zutrifft, und der Anteil der aufgeführten Zutaten über 50 Prozent bzw. 20 Prozent bei tierischen Produkten liegt.

Bei der Regelung der Deklaration von Lebensmittelzutaten mussten verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Zum einen haben sich strengere Regelungen als nicht umsetzbar erwiesen, zum Beispiel für Zutaten, die täglich auf dem Weltmarkt eingekauft werden und aus verschiedenen Ländern stammen. Zum andern hat sich gezeigt, dass eine weiter gehende Regelung zu schwerwiegenden Handelshemmnissen gegenüber unserem Handelspartner EU führen würde. Sämtliche importierten Produkte müssten neu etikettiert werden, was zu weniger Auswahl und zu höheren Preisen führen könnte. Die heutige Lösung ist daher der beste Kompromiss zwischen Transparenz und Vollziehbarkeit der Regelung.

Für die Umsetzung der im ersten Absatz beschriebenen Deklarationsvorschriften gilt eine Übergangsfrist bis Ende April 2021. Die EU wird im April 2020 mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 eine ähnliche Regelung wie die Schweiz einführen. Der Bundesrat ist bereit, nach Ablauf der Übergangsfrist und Inkrafttreten der EU-Regelung zu prüfen, ob eine weitere Anpassung des Schweizer Rechts notwendig ist. Dabei soll auch geklärt werden, ob innovative digitale Lösungen mithelfen könnten, die Transparenz weiter zu steigern und zugleich bestehende Handelshemmnisse abzubauen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.