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18.4399 · Postulat · 2018-12-14

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Privatpersonen können heute in der Schweiz neben anderen Zahlungsmitteln in der Regel mit Bargeld bezahlen. Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die breite Akzeptanz von Bargeld auch in Zukunft sichergestellt werden kann. Er prüft dabei insbesondere die Möglichkeit, die Annahme von Bargeld gemäss Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG, SR 941.10) von dispositivem Recht in zwingendes Recht umzuwandeln, und zeigt dabei auf, welche Ausnahmen, Beschränkungen (z. B. aufgrund der Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes, beim Online-Shopping usw.) oder begleitenden Massnahmen er bei einer Annahmepflicht von Bargeld als sinnvoll erachten würde.

Begründung

Wie in der Interpellation 18.3961, "Bargeld als wichtigstes Zahlungsmittel für Privatpersonen", dargelegt, häufen sich die Meldungen, dass es Privatpersonen nicht mehr möglich ist, Dienstleistungen mit Bargeld zu bezahlen, sondern nur noch mit elektronischen Zahlungsmitteln (Kreditkarten, Debitkarten, Handy/Apps, E-Banking usw.). Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend mit der zunehmenden Digitalisierung weiter akzentuieren wird - in Schweden zum Beispiel ist es bereits heute oft nicht mehr möglich, mit Bargeld zu bezahlen. Diese Entwicklung zu einer bargeldlosen Gesellschaft hat jedoch gewichtige Nachteile:

1. Abhängigkeit: Bei einem Ausfall des elektronischen Zahlungssystems (Überlastung, Stromausfall, Cyberattacken usw.) kann für dringend benötigte Produkte und Dienstleistungen nicht mehr auf die Bezahlung mit Bargeld ausgewichen werden.

2. Kosten und Gebühren: Verschwindet das Bargeld, könnten die Betreiber und Herausgeber von elektronischen Zahlungsmitteln die Gebühren zulasten des Handels und der Konsumenten massiv erhöhen, da keine Alternativen zu ihren Dienstleistungen bestehen.

3. Überschuldung: Bargeld wird teilweise durch Debitkarten ersetzt, aber auch durch Kreditkarten und Bezahl-Apps, bei denen eine Kreditkarte hinterlegt ist. Damit nehmen die Einkäufe auf Kredit zu. Die Verluste und Folgekosten einer Überschuldung von Privatpersonen trägt dann aber erfahrungsgemäss zu einem grossen Teil die öffentliche Hand.

4. Datenschutz und Privatsphäre: Ist nur noch der Einsatz von elektronischen Zahlungsmitteln möglich, lassen sich sämtliche Ausgaben einer Person lückenlos nachvollziehen. Wer dies nicht möchte, hat keine Ausweichmöglichkeit mehr.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

In seiner Stellungnahme zur Interpellation 18.3961 hat der Bundesrat dargelegt, dass sowohl die Nachfrage als auch das Angebot an Bargeld in der Schweiz hoch sind und es keine Anzeichen gibt, dass das Bargeld in naher Zukunft bedeutungslos wird. Zu diesem Ergebnis kommen auch der Bericht der interdepartementalen Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung über die Bargeldverwendung und deren Missbrauchsrisiken in der Schweiz (Oktober 2018) sowie die Zahlungsmittelumfrage 2017 der Schweizerischen Nationalbank (SNB).

Bezüglich der Wahl der Zahlungsmittel, ob Bargeld, Kartenzahlungen oder andere Zahlungsmittel, hat der Bundesrat keine Präferenzen. Die Wahl der Zahlungsmittel liegt in der freien Entscheidung der privaten Haushalte und Unternehmen. Dies erachtet der Bundesrat als zweckmässig und ökonomisch effizient. Entsprechend ist auch der gesetzliche Auftrag an die SNB formuliert. Gemäss Artikel 5 des Nationalbankgesetzes (NBG, SR 951.11) hat die SNB die Aufgabe, sowohl die Bargeldversorgung zu gewährleisten als auch das Funktionieren bargeldloser Zahlungssysteme zu erleichtern und zu sichern. Massgebend für die Aufträge sind einzig die Zahlungsgewohnheiten der Bevölkerung und der Wirtschaft. Für das Bargeld (Münzen und Banknoten) besteht eine Annahmepflicht (Art. 3 WZG). Dabei handelt es sich jedoch um dispositives Recht, d. h., bei Einverständnis beider Vertragsparteien kann von dieser Regelung abgewichen werden und z. B. Kartenzahlung vereinbart werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es keinen Grund gibt, diese Vertragsfreiheit einzuschränken.

Vor diesem Hintergrund sowie angesichts des Umstands, dass sich in der Schweiz in keiner Weise eine schwindende Bedeutung der Bargeldverwendung abzeichnet, sieht der Bundesrat keinen Bedarf für den geforderten Bericht zur Sicherstellung der Akzeptanz von Bargeld.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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