19.1036 · Anfrage · 2019-06-17
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat resp. einzelne seiner Mitglieder haben in der Vergangenheit wiederholt zugesichert, die Schweiz nehme direkt Flüchtlinge respektive Schutzsuchende auf (z. B. aus Syrien). In jüngster Vergangenheit hat unser Land aus Libyen 76 Personen einfliegen lassen. Dazu die folgenden Fragen:
1. Wann wurden diese Personen eingeflogen, und wo genau sind sie untergebracht?
2. Was haben diese Personen bisher an Kosten verursacht, und welche Kosten verursachen sie pro Monat?
3. Wer hat die bisherigen Kosten getragen (inklusive Flugkosten), und wer trägt die Kosten jetzt?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Auf Ersuchen des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen beschloss die Schweiz die Aufnahme von bis zu 80 besonders schutzbedürftigen, mehrheitlich aus Libyen evakuierten Flüchtlingen (Entscheid EJPD vom 7. Dezember 2017). Die Personen wurden in einem ersten Schritt nach Niger evakuiert, wo sie angehört und einer Sicherheitsprüfung unterzogen wurden. Für 78 Flüchtlinge wurde die Einreise in die Schweiz bewilligt. Diese erfolgte zwischen April und September 2018. Die Personen wurden von den Kantonen Basel-Stadt (20 Personen), Schaffhausen (11), Zug (11), Bern (10), Waadt (7), Baselland (5), Aargau (4), Tessin (4), Solothurn (3), Neuenburg (2) und Freiburg (1) auf freiwilliger Basis aufgenommen.
2./3. Die Einreisekosten (inkl. Flugkosten, medizinischem Check und Informationsveranstaltung zu Rechten und Pflichten sowie dem Leben in der Schweiz) wurden vom Bund getragen und betrugen rund 1550 Franken pro Person. Nach der Einreise hat der Bund zur Unterstützung der aufnehmenden Kantone eine einmalige Integrationspauschale von 17 000 Franken pro Person ausbezahlt. Ferner erstattet der Bund den Kantonen die Sozialhilfekosten sowie einen Teil der Betreuungskosten in Form einer monatlichen Globalpauschale. Diese beträgt rund 1500 Franken pro Person und Monat und wird während sieben Jahren ab Beginn des Monats, welcher auf die Einreise folgt, ausbezahlt. Sozialhilfekosten, welche nach dieser siebenjährigen Abgeltungsdauer anfallen, werden von den Kantonen getragen.
Antwort des Bundesrates.