19.3054 · Postulat · 2019-03-07
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten, der aufzeigt, wie die Care-Arbeit in der Schweiz besser abgegolten werden kann und so ihrem Wert entsprechend wahrgenommen wird. Zu berücksichtigen ist dabei sowohl die unbezahlte Care-Arbeit wie auch die Care-Arbeit, welche im Rahmen von Anstellungsverhältnissen geleistet wird.
Es sind Massnahmen aufzuzeigen, wie die bezahlte Care-Arbeit besser entlöhnt werden kann und wie die unbezahlte Care-Arbeit in den Sozialversicherungen, namentlich in der beruflichen Vorsorge, besser berücksichtigt werden kann.
Der Bundesrat soll in seinem Bericht aufzeigen, wie Effizienzgewinne aus anderen Branchen in die personalintensive Care-Arbeit gelenkt und zu deren Mitfinanzierung herangezogen werden können.
Begründung
In der Schweiz wird jährlich unbezahlte Care-Arbeit im Umfang von mindestens 400 Milliarden Franken geleistet (401 Milliarden gemäss BFS für das Jahr 2013). Diese Arbeit wird grösstenteils von Frauen erbracht, die dadurch in der Erwerbsphase, aber auch im Alter massive finanzielle Nachteile erleiden. Der sozialversicherungsrechtliche Schutz ist ungenügend. Einzig in der AHV wird die Betreuungsarbeit angerechnet, allerdings zu einem zu tiefen Ansatz. In der beruflichen Vorsorge sind Frauen deswegen sehr schlecht abgesichert. Die meist von Frauen geleistete Care-Arbeit ist für die Gesellschaft von grosser Bedeutung. Die Betreuung sowohl von Kindern wie auch von pflegebedürftigen Angehörigen ist eine wichtige, wertvolle und unverzichtbare gesellschaftliche Aufgabe.
Die bezahlte Care-Arbeit findet nach wie vor unter schlechten Rahmenbedingungen statt. Die Care-Berufe sind schlecht bezahlt, die Arbeitsbedingungen oft unattraktiv. Besonders prekär sind Anstellungen in Privathaushalten. Es braucht darum generell eine Aufwertung der Care-Berufe.
Die Care-Arbeit ist personalintensiv und kann darum wenig von Effizienzgewinnen profitieren, welche beispielsweise die Digitalisierung ermöglicht. Die Finanzierung der Sorgearbeit soll darum zwingend durch Branchen mit hoher Wertschöpfung und Effizienzpotenzial mitfinanziert werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der grossen Bedeutung der Care-Arbeit für unsere Gesellschaft sowohl auf menschlicher als auch auf ökonomischer Ebene bewusst. Die Care-Arbeit betrifft zahlreiche Bereiche, in denen verschiedene Akteure tätig sind (Bund, Kantone, Gemeinden, diverse Organisationen usw.).
In den letzten Jahren wurden mehrere Berichte zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit Care-Arbeit verfasst und konkrete Schritte für Verbesserungen eingeleitet. Dazu gehören der Bericht des Bundesrates vom 5. Dezember 2014 zur Unterstützung von betreuenden und pflegenden Angehörigen mit einem Aktionsplan (vgl. Bericht des Bundesrates "Unterstützung für betreuende und pflegende Angehörige": www.bag.admin.ch > Strategie & Politik > Politische Aufträge & Aktionspläne > Aktionsplan pflegende Angehörige > Bericht des BR zur Angehörigenpflege) und derjenige vom 25. Mai 2016 zur Langzeitpflege mit einer Bestandsaufnahme und einer Analyse der anstehenden Herausforderungen (vgl. Bericht des Bundesrates "Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege": www.bag.admin.ch > Das BAG > Publikationen > Bundesratsberichte > 2016 > Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich Langzeitpflege). Das darin entwickelte Massnahmenpaket umfasst auch Fragen zu den betreuenden Angehörigen und den professionellen Pflegenden. Zudem lancierte der Bundesrat am 4. März 2016 das Förderprogramm "Entlastungsangebote für betreuende Angehörige 2017-2020" (www.bag.admin.ch > Strategie & Politik > Nationale Gesundheitspolitik > Förderprogramme der Fachkräfteinitiative plus > Förderprogramm "Entlastungsangebote für betreuende Angehörige"). Auf der Grundlage von Ressortforschung werden praxisnahe Grundlagen und Modelle guter Praxis zur Weiterentwicklung von Unterstützungs- und Entlastungsangeboten für betreuende Angehörige erarbeitet. Dies gilt insbesondere in Hinblick auf eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung. Ein Synthesebericht dazu soll Ende 2020 vorliegen. Auch die 24-Stunden-Betagtenbetreuung in Privathaushalten wurde in einem vom Seco in Auftrag gegebenen Bericht vom Februar 2016 analysiert (vgl. "Bericht 24-Stunden-Betagtenbetreuung in Privathaushalten": www.seco.admin.ch > Publikationen & Dienstleistungen > Publikationen > Regulierung > Regulierungsfolgenabschätzung > Einfache RFA > Betagtenbetreuung (2016)). Informationen für die Betroffenen und Normalarbeitsverträge sollen zu Verbesserungen für die in Privathaushalten beschäftigten Pflegenden führen.
Der Bundesrat verfolgt auch die Entwicklung innovativer Ideen, wie zum Beispiel das Modell der Zeitvorsorge in St. Gallen (vgl. Antwort des Bundesrates auf das Postulat Landolt 17.3582, "Chancen eines Zeitvorsorgesystems", und die konkrete Umsetzung in St. Gallen: www.zeitvorsorge.ch).
Während die AHV und IV Volksversicherungen sind, sind die berufliche Vorsorge, die Unfallversicherung und die Arbeitslosenversicherung gemäss Verfassungsauftrag als Arbeitnehmerversicherungen konzipiert. Die berufliche Vorsorge für Arbeitnehmende wird von über 1500 Vorsorgeeinrichtungen durchgeführt. Die Einführung einer Versicherung für Personen, die unbezahlte Care-Arbeit leisten, insbesondere die Versicherung für Personen ohne jegliches Erwerbseinkommen, würde Verfassungsänderungen voraussetzen und grundlegende Änderungen dieser Versicherungen bedingen. Insbesondere die Finanzierung, die heute für die Arbeitnehmenden als Lohnsummenversicherung auf betrieblicher Ebene erfolgt, wäre eine komplexe Herausforderung.
Eine Mitfinanzierung der Care-Arbeit durch eine direkte Übertragung von Effizienzgewinnen aus anderen Branchen würde die Abschöpfung von Mitteln aus diesen Branchen und damit die Einführung einer neuartigen Steuer oder Abgabe bedingen. Dies würde einen grossen Markteingriff darstellen, was der Bundesrat grundsätzlich ablehnt.
Schliesslich hat der Bundesrat in der Botschaft zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung in Beantwortung des Postulates Müller-Altermatt 16.3868, "Angemessene BVG-Deckung für Personen, welche Care-Arbeit leisten", eine Erweiterung der beruflichen Vorsorge für Personen, die neben ihrer Erwerbsarbeit zusätzlich Care-Arbeit leisten, geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass diese keine massgebende Verbesserung der Vorsorgesituation für pflegende Angehörige bewirken würde.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.