19.3197 · Motion · 2019-03-21
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesänderungen auszuarbeiten, um jungen Menschen bis 25 die vollumfängliche Rückerstattung aller Verhütungsmittel sowie der gynäkologischen Beratungen und Untersuchungen zu ermöglichen.
Begründung
Die Schweiz hinkt beim Zugang zu Verhütungsmitteln hinterher. Der Europäische Verhütungsatlas vom Februar 2019 bestätigt dies: Unser Land befindet sich knapp im Mittelfeld und liegt deutlich hinter unseren deutschen, französischen und österreichischen Nachbarn zurück.
Der Bundesrat ist sich dieses Problems bewusst, schlägt aber keine Massnahmen zur Verbesserung der Situation vor. Laut seiner Antwort auf das Postulat Feri Yvonne 18.4228 ist er nämlich der Ansicht, dass die Umsetzung des Zugangs zur reproduktiven Gesundheitsversorgung in die Zuständigkeit der Kantone fällt und es daher nicht Sache des Bundes ist, zu legiferieren. Der Bundesrat vergisst jedoch, dass die Änderungen, die es ermöglichen, die Kosten für Verhütungsmittel zu vergüten, im Bundesrecht vorgenommen werden müssen; insbesondere müsste man das Bundesgesetz über die Krankenversicherung anpassen.
Die Kosten der reproduktiven Gesundheitsversorgung können angesichts der grossen Vielfalt verfügbarer Verhütungsmittel stark variieren. Aber sie stellen immer noch eine erhebliche Belastung für die jungen Menschen in unserem Land dar. So wird beispielsweise die Verwendung der Pille auf 300 Franken pro Jahr geschätzt, während eine Spirale ohne das Einlegen und vorherige gynäkologische Beratung 400 Franken kosten kann.
In der Schweiz ist der Verkauf von Verhütungsmitteln zurzeit rückläufig (minus 20 Prozent für die Pille und minus 5 Prozent für andere Methoden seit 2010), was insbesondere ein Problem für die Gesundheit der Bevölkerung darstellt.
Dies ist vor allem auf die Kosten für Verhütungsmittel und die gynäkologische Beratung zurückzuführen. Auch der Mangel an Informationen über die verschiedenen Arten von Verhütungsmitteln hilft, dieses Phänomen zu erklären.
Obwohl die Durchführung von Informationskampagnen in die Zuständigkeit der Kantone fallen kann, liegt es in der Verantwortung des Bundes, die notwendigen rechtlichen Änderungen vorzunehmen, um sicherzustellen, dass in der Schweiz jungen Menschen bis 25 alle Verhütungsmittel sowie gynäkologischen Beratungen und Untersuchungen vollständig vergütet werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Mit dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) verfügt der Bund über ein Instrument, welches ihm erlaubt, die Vergütung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu regeln. Wie der Bundesrat jedoch schon unter anderem in seinen verschiedenen Stellungnahmen zu parlamentarischen Vorstössen ausgeführt hat (Interpellation Gilli 10.3104, "Sexuelle und reproduktive Gesundheit der Frau in der Schweiz. Eine Privatsache?", Interpellation Seydoux 10.3765, "Abgabe von Gratis-Musterpackungen oraler Kontrazeptiva an verschreibende Ärztinnen und Ärzte und Familienplanungsstellen", Motion Stump 10.3306, "Zugang zu Verhütungsmitteln für alle Bevölkerungsgruppen", Motion Stump 10.4119, "Verhütungsmittel für Jugendliche und Personen in prekären finanziellen Verhältnissen", Motion Hodgers (Gilli) 13.3494, "Kostenlose Verhütungsmittel für Frauen unter zwanzig Jahren", Postulat Feri Yvonne 18.4228, "Zugang zu Verhütung für alle garantieren"), fällt die Abgabe von Verhütungsmitteln nicht in den Aufgabenbereich der Krankenkasse.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt die Kosten für Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit dienen, Leistungen für gewisse medizinische Präventionsmassnahmen sowie bei Mutterschaft. Orale Verhütungsmittel und Spirale dienen weder der Prävention noch der Behandlung einer Krankheit und sind auch keine Leistung bei Mutterschaft. Ihre Vergütung fällt folglich nicht unter die OKP. Wie in der Antwort auf die Frage Stump 10.5073, "Kostenloser Zugang zur Schwangerschaftsverhütung für alle", dargelegt, ist der Bundesrat der Ansicht, dass es in der individuellen Verantwortung der Versicherten liegt, unerwünschte Schwangerschaften zu vermeiden. Ausserdem ist anzumerken, dass im internationalen Vergleich die Quote der Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz tief ist.
Gynäkologische Beratungen und Untersuchungen sind im Leistungskatalog zulasten der OKP enthalten (Art. 12e Bst. b KLV) und werden daher regelmässig übernommen (die ersten beiden Untersuchungen im Jahresintervall und danach alle drei Jahre; sonst Untersuchungsintervall nach klinischem Ermessen). Für diese Leistungen wird von den Versicherten lediglich die Kostenbeteiligung verlangt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.