19.4053 · Motion · 2019-09-18
Departement des Innern
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, in der Pflege eine "nurse to patient ratio" einzuführen, um einerseits die Qualität der Pflege zu verbessern und um andererseits dadurch die Kosten im Gesundheitswesen zu senken.
Begründung
Erhebungen in der Schweiz zeigen es klar: In den nächsten Jahren werden in der Schweiz sehr viele diplomierte Pflegefachpersonen fehlen. Dieser Mangel an Fachkräften hat Auswirkungen auf die Qualität der Pflege und somit auf die Patientensicherheit. Sehr viele dieser dringend benötigten qualifizierten Fachkräfte verlassen allerdings den Beruf nach kurzer Zeit wieder. Damit also der Beruf wieder attraktiver gemacht werden kann und gleichzeitig die Qualität der Pflege verbessert werden kann, braucht es eine sogenannte "nurse to patient ratio".
Diverse Langzeitstudien zeigen klar, dass die Anzahl diplomierter Pflegefachkräfte grosse Auswirkungen auf die Qualität der Pflege und damit auf die Patientensicherheit hat. Die Einführung einer "nurse to patient ratio" verbessert die Qualität der Pflege nachweislich. Mit einer "nurse to patient ratio" wird die Anzahl diplomierter Pflegefachleute pro Pflegeteam erhöht. Damit kann die Pflegezeit pro Patient durch eine diplomierte Pflegefachperson erhöht werden.
Nebst der Attraktivitäts- sowie Qualitätssteigerung beeinflusst die Erhöhung der Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen auch die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen positiv: Eine "nurse to patient ratio" führt nachweislich zu einer Reduktion der Pflegekosten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass durch die Verbesserung der Qualität nicht nur die Patientensicherheit verbessert wird, sondern auch unnötige Kosten verhindert werden können.
Dem Bundesrat ist bekannt, dass Studien in Akutspitälern den positiven Einfluss eines höheren Anteils diplomierter Pflegefachkräfte pro Patientin oder Patienten auf die Morbiditäts- und Mortalitätsraten der Patientinnen und Patienten belegen. Der Bedarf an Pflegefachkräften pro Anzahl Patientinnen und Patienten ist dabei jedoch stark abhängig von der Komplexität der Erkrankungen und den Strukturen der jeweiligen Versorgungssysteme. Die Regulierung des Bestands an Pflegefachpersonen über eine "nurse to patient ratio" wäre daher äusserst komplex und müsste den sehr vielfältigen Kontextfaktoren Rechnung tragen. Zudem liegt es im Grundsatz in der Zuständigkeit der Kantone, die Anzahl und das Qualifikationsniveau der Pflegefachkräfte unter Berücksichtigung des Versorgungsbedarfs so festzulegen, dass die Behandlungsqualität in den Institutionen den Anforderungen entspricht.
Der Bundesrat anerkennt jedoch die Herausforderungen im Bereich der Pflege und wird daher im Rahmen der Beantwortung des Postulates Marchand-Balet 18.3602 Grundlagen für eine vertiefte Diskussion über den Zusammenhang zwischen der Anzahl Pflegefachpersonen und der Qualität und Patientensicherheit erarbeiten. Er wird sich dabei auch mit Regulierungen zum Personalschlüssel in anderen Ländern und mit deren Eignung für die Qualitätssicherung in der Pflege in der Schweiz befassen. Der Bericht wird voraussichtlich 2021 vorliegen.
Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 21. Juni 2019 zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit hat das Parlament dem Einsatz einer ausserparlamentarischen Qualitätskommission zugestimmt. Die Entwicklung von Qualitätsindikatoren und Qualitätsmessungen sowie die Beratung in Fragen der Qualitätsentwicklung werden zum Kern ihrer Aufgaben gehören. Die Resultate der Messungen werden als Grundlagen genutzt werden können, um Mängel zu erkennen und gezielte Massnahmen zu deren Behebung einzuleiten. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Qualitätsvorlage einen wichtigen Schritt zu einer nachhaltigen Verbesserung der Patientensicherheit und in der Folge zur Senkung der Gesundheitskosten darstellt.
Vor dem Hintergrund der genannten Herausforderungen und der bereits ergriffenen Massnahmen erachtet der Bundesrat aktuell die Einführung eines Personalschlüssels im Pflegebereich als nicht angezeigt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.