Lexipedia

19.4064 · Postulat · 2019-09-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, eine Statistik über gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen zu erheben sowie eine Abklärung vorzunehmen, wie hoch der Bedarf an Schutzplätzen für Mädchen und junge Frauen schweizweit ist, die zuhause oder in ihrem Umfeld von physischer, psychischer und sexueller Gewalt betroffen sind.

Begründung

Für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder gibt es in der ganzen Schweiz Frauenhäuser, welche Schutz und Zuflucht bieten. Nebst den Kapazitätsgrenzen erfüllen diese Einrichtungen oftmals die Bedürfnisse von Mädchen und jungen Frauen nicht. Dies, weil zum einen Minderjährige ohne Begleitung einer erwachsenen und verantwortlichen Person nicht in einer Einrichtung für Erwachsene zugelassen sind. Zum anderen, weil sie in Bezug auf Begleitung und Unterstützung andere Bedürfnisse haben als erwachsene Frauen. In der Schweiz existiert eine einzige Einrichtung, die spezialisierten Schutz für gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen erbringt. Das "Mädchenhaus" in Zürich bietet sieben Plätze für Mädchen und junge Frauen. Im Kanton Bern hat der Verein Mädchenhouse Biel/Bienne 2018 ein Pilotprojekt für volljährige Mädchen durchgeführt und konnte sieben Mädchen zwischen 18 und 21 Jahren einen Schutzplatz bieten. Zwölf Minderjährige mussten abgewiesen werden, weil das Haus dazu keine kantonale Anerkennung und Mitfinanzierung hatte. Die Form der Weiterführung und Finanzierung des Mädchenhouse Biel/Bienne ist noch offen.

Die Schweiz hat das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) unterzeichnet und sich damit auch zum Schutz von Mädchen und jungen Frauen verpflichtet. Doch zu diesem Bereich fehlen in der Schweiz die Zahlen und auch eine konkrete Bedarfsanalyse für Schutzplätze. Mädchen und junge Frauen fallen in den aktuellen Statistiken durch die Maschen. Sie sind weder vollständig in der Kinderschutzstatistik noch in der Statistik zur häuslichen Gewalt enthalten. Um diese Aufgabe schweizweit im Verbund mit den Kantonen und Dritten wahrnehmen zu können, braucht es statistisches Material sowie eine Bedarfsanalyse.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst bereits heute minderjährige Gewaltbetroffene nach Straftatbestand, Geschlecht und Alter. Das Bundesamt für Statistik hat die Angaben zur Anzahl der Betroffenen neu auf seiner Website aufgeschaltet: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/polizei/gewalt.assetdetail.10489294.html; https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/polizei/haeusliche-gewalt.assetdetail.10489287.html.

In Umsetzung von Artikel 14 des Opferhilfegesetzes (OHG; SR 312.5) sind die Kantone dafür zuständig, ausreichend Plätze in Notunterkünften zur Verfügung zu stellen. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) ist zurzeit daran, Folgemassnahmen aus den Erkenntnissen ihrer Situationsanalyse zu definieren und deren Umsetzung zu planen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.