Sondersessionen, soweit diese dem Abbau der Geschäftslast dienen, sind unentgeltlich zu leisten
19.437 · Parlamentarische Initiative · 2019-06-03
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Parlamentsrecht ist so anzupassen, dass Sondersessionen des Nationalrates, soweit diese dem Abbau der Geschäftslast dienen, nicht mehr entschädigt werden, sondern durch die Mitglieder des Parlamentes unentgeltlich zu leisten sind.
Begründung
Gemäss Artikel 2 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes kann jeder Rat für sich Sondersessionen beschliessen, wenn die ordentlichen Sessionen zum Abbau der Geschäftslast nicht ausreichen.
Sondersessionen sind extrem aufwendig und teuer. Für in der Regel lediglich drei Tage wird der gesamte Ratsbetrieb "hochgefahren", was für die Parlamentsdienste einen enormen Aufwand mit sich bringt und für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geschätzte Kosten von über 500 000 Franken bedeutet.
Für Sondersessionen sind hauptsächlich die Ratsmitglieder verantwortlich. Mit einer gewissen Disziplin, was das Einreichen von Vorstössen anbelangt, vor allem aber beim Beanspruchen von Redezeit könnten Sondersessionen vermieden werden. Gerade kleine Fraktionen beanspruchen die gleiche Redezeit wie grosse Fraktionen, obwohl sie nur einen Bruchteil an Ratsmitgliedern aufweisen. Auch könnte man zum Beispiel (wie übrigens in Art. 19 des Geschäftsreglementes des Nationalrates vorgesehen) die Berichterstattung aus den Kommissionen nur noch in einer Landessprache zulassen - idealerweise alternierend (bei geraden Geschäftsnummern auf Deutsch, bei ungeraden Geschäftsnummern auf Französisch oder Italienisch). Da die Voten im Rat ohnehin simultan übersetzt werden, wäre dies kein Verlust.
Wenn Parlamentarierinnen und Parlamentarier wissen, dass die durch sie verursachte "Überzeit" nicht mehr entschädigt wird, werden sich diese automatisch disziplinierter verhalten, und somit können den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern massive Kosten erspart werden.