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19.4408 · Motion · 2019-12-05

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die im Freihandelsabkommen (FHA) vereinbarten Präferenzbestimmungen zu sistieren, falls die anlässlich der 40. Session des Uno-Menschenrechtsrats im "Report of the Working Group on the Universal Periodic Review" (A/HRC/40/6) durch die Schweiz gemachten Empfehlungen 28.35 (Close all "re-education centres" in Uighur areas and facilitate the visits by the United Nations High Commissioner for Human Rights and the special procedures in Xinjiang) und 28.176 (Put an end to the practice of "residential surveillance at a designated location", specifically with regard to human rights defenders and lawyers) nicht vollumfänglich umgesetzt werden.

Begründung

Gemäss Informationen von zahlreichen Staaten, Menschenrechtsorganisationen und Medien werden in der chinesischen Provinz Xinjiang zur Zeit Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen. Die Enthüllungen der "China Cables" geben Einblicke in die Internierungspolitik des chinesischen Staates gegen die uigurische Minderheit, von der schätzungsweise deutlich über eine Millionen Menschen betroffen sind. Dieser Bruch von zwingendem Völkerrecht darf die Schweiz auf keinen Fall hinnehmen und muss diplomatisch, politisch und wirtschaftlich dagegen protestieren.

Im FHA mit der Schweiz verpflichtet sich China zur Einhaltung völkerrechtlicher Normen, demokratischer Prinzipien und der ILO-Kernarbeitsnormen (integrales MoU). Heute verletzt China diese Verpflichtungen des FHA in eklatanter Weise. Als glaubwürdige und vertragstreue Partnerin muss die Schweiz daraus Konsequenzen ziehen und auf einer unabhängigen Untersuchung und Aufarbeitung der Vorkommnisse

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist über die Menschenrechtssituation in Xinjiang sehr besorgt. Dies hat die Schweiz entsprechend bereits mehrfach auf bilateraler und multilateraler Ebene zum Ausdruck gebracht. Zuletzt hat die Schweiz ihre Besorgnis im Rahmen des strategischen Dialogs der Schweiz und China vom 22. Oktober 2019 von Bundesrat Ignazio Cassis mit dem chinesischen Aussenminister Wang Yi ausgedrückt. Auf multilateraler Ebene hat die Schweiz alleine, aber auch gemeinsam mit anderen Staaten die Situation der Uiguren in Xinjiang mehrfach aufgenommen und die Schliessung der Internierungslager gefordert. Die Schweiz führt auch einen hochrangigen bilateralen Dialog mit China über Arbeit und Beschäftigung durch das entsprechende Kooperationsabkommen, das parallel zum Freihandelsabkommen Schweiz-China abgeschlossen wurde. Die Schweiz plant, die Frage der Zwangsarbeit am nächsten Treffen dieses Dialogs, das voraussichtlich im Sommer 2020 stattfinden wird, zu thematisieren.

Die Schweiz wird weiterhin die ihr zur Verfügung stehenden Kanäle dazu nutzen, um auf eine Verbesserung der Menschenrechtslage in Xinjiang im Allgemeinen und die Situation der Uiguren im Besonderen hinzuwirken.

Der Bundesrat erachtet jedoch eine direkte Verknüpfung der Empfehlungen aus dem Menschenrechtsrat mit den im Rahmen des Freihandelsabkommens (FHA) mit China gewährten Zollkonzessionen nicht als zielführend.

Das FHA sieht, unabhängig von der Begründung, keine Möglichkeit zur teilweisen oder vollständigen Sistierung vor, sondern enthält nur die Möglichkeit, das Abkommen als Ganzes zu kündigen. Der Bundesrat bezweifelt, dass eine solche Massnahme zu einer Verbesserung der Situation der Uiguren beitragen würde. Zudem würde eine Kündigung des FHA die Einfuhr allfällig unter Zwangsarbeit hergestellte Produkte zum normalen Zollsatz in die Schweiz nicht ausschliessen.

Wirkungsvoller scheint dem Bundesrat dagegen der Einbezug sowie die Sensibilisierung der betroffenen privaten Importeure für das Problem, um Zwangsarbeit in ihrer Lieferkette unmittelbar vorbeugen und zu bekämpfen. Der Bundesrat erwartet von in der Schweiz ansässigen oder tätigen Unternehmen, dass sie ihre Verantwortung gemäss den international anerkannten Standards und -Leitlinien der verantwortungsvollen Unternehmensführung wie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte bei ihrer gesamten Tätigkeit im In- und Ausland wahrnehmen. Es ist daher wichtig, dass die betroffenen Importeure die verfügbaren Informationen haben, damit sie diesen Erwartungen auch gerecht werden können. Um die Unternehmen in dieser Hinsicht zu unterstützen organisiert die Bundesverwaltung in Zusammenarbeit mit Handelskammern und Branchenverbänden seit 2018 Workshops zur Umsetzung menschrechtlicher Sorgfaltsprüfungsverfahren. Zudem werden das SECO und das EDA in Kürze Unternehmen und Dachverbände aus exponierten Branchen zu einem Runden Tisch zum Thema der Motion einladen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.