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19.4413 · Interpellation · 2019-12-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Am 1. November 2019 wurde der erste Monitoringbericht über das Vollzugsmonitoring der Stellenmeldepflicht durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) veröffentlicht. Dabei kam der Bericht zum Schluss, dass die Einführung insgesamt erfolgreich verlief. Gleichzeitig wird ausgeführt, dass gerade mal 8,3 Prozent der gemeldeten Personen durch die Stellenmeldepflicht eine Anstellung erhalten haben.

1. Wie kann der Bundesrat eine Einstellungsquote von 8,3 Prozent unter der Stellenmeldepflicht als Erfolg verbuchen, wenn er keine Vergleichsquote zuzieht, beziehungsweise zuziehen kann?

2. Glaubt der Bundesrat nicht auch, dass die hohe Arbeitslosigkeit der Stellenmeldepflicht unterstellten Berufskategorien vielmehr durch eine hohe Instabilität der Branchen, welcher zu einem hohen Umschlag der Arbeitskräfte führt, bedingt ist und deshalb die Stellenmeldepflicht gar nicht zur Senkung der Arbeitslosenquote von Inländern beitragen kann?

3. Wie hoch schätzt der Bundesrat die Quote, der unter der Stellenmeldepflicht eingestellten Arbeitnehmer, welche ohne die Stellenmeldepflicht nicht eingestellt worden wären?

4. Wie sieht die Aufschlüsselung der unter der Stellenmeldepflicht eingestellten Arbeitnehmer nach Nationalität aus?

5. Wie viele der unter der Stellenmeldepflicht eingestellten Ausländer sind Grenzgänger bzw. haben ihren Wohnsitz in der Schweiz?

Stellungnahme des Bundesrates

Am 16. Dezember 2016 hat das Parlament das Ausführungsgesetz zu Artikel 121a der Bundesverfassung mit der Einführung einer Stellenmeldepflicht verabschiedet. Die Stellenmeldepflicht wurde im Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG, SR 142.20) verankert (Art. 21a AIG) und ist eine der Massnahmen zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Mit der Verabschiedung mehrerer Verordnungsänderungen, unter anderem der Verordnung über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (RS 823.11), hat der Bundesrat am 8. Dezember 2017 die gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt.

Die Motion 16.4151 der CVP-Fraktion beauftragt den Bundesrat, ein Monitoring zu den konkreten Auswirkungen der Umsetzung vom Artikel 121a der Bundesverfassung auf die Zuwanderung durchzuführen und bei ausbleibender Wirkung dem Parlament weitere arbeitsmarktbezogene Massnahmen oder Abhilfemassnahmen zu unterbreiten.

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und den kantonalen Behörden in einem Umsetzungskonzept festgelegt, dass dieser Auftrag zweistufig in einem Vollzugsmonitoring und in einer Wirkungsevaluation umgesetzt wird. Zweck des Vollzugsmonitorings ist die jährliche Überprüfung der gesetzeskonformen und effizienten Umsetzung der Stellenmeldepflicht. Die Wirkungsevaluation hat zum Ziel, Wirkungen der Stellenmeldepflicht auf den Arbeitsmarkt und die arbeitsmarktliche Zuwanderung wissenschaftlich zu untersuchen.

Frage 1: Das Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) beurteilt im ersten Monitoringbericht die Einführung der Stellenmeldepflicht als insgesamt erfolgreich. Der Vollzug und die neu eingeführten Prozesse zwischen Arbeitgebern und der öffentlichen Arbeitsvermittlung (öAV) funktionieren effizient und rechtskonform. Die Stellenmeldepflicht hat die Zusammenarbeit der Arbeitgeber mit der öAV intensiviert und verbessert. Die starke Zunahme der Stellenmeldungen, die rasche Übermittlung von passenden Dossiers und der fünftägige Informationsvorsprung dürfte die Arbeitsmarktchancen für registrierte Stellensuchende verbessert haben. Dies zu messen, bleibt jedoch Aufgabe der Wirkungsevaluation.

Frage 2: Eine hohe Saisonalität der Nachfrage ist ein Element, welches zu einer erhöhten Arbeitslosenquote in einer Branche oder einer Region (zum Beispiel in Tourismusregionen) beiträgt. Daneben gibt es allerdings weitere Faktoren, wie die Konjunkturabhängigkeit, die Abhängigkeit vom Wechselkurs oder die Qualifikationsstruktur der Belegschaft, welche das Arbeitslosenrisiko in einer Branche oder Region beeinflussen. Aus einer hohen Saisonalität lässt sich entsprechend nicht direkt auf eine hohe Arbeitslosenquote schliessen.

Fragen 3 und 4: Mögliche Wirkungen der Stellenmeldepflicht auf arbeitsmarktliche Grössen werden in der Wirkungsevaluation untersucht. Ergebnisse dazu werden frühestens Ende Herbst 2020 vorliegen.

Frage 5: Gemäss geltendem Recht können sich EU/EFTA-Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben oder die sich zur Stellensuche in der Schweiz aufhalten sowie Grenzgänger, deren letzter Beschäftigungsstaat die Schweiz war, bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in der Schweiz zur Stellensuche anmelden und von der Stellenmeldepflicht Gebrauch machen.

In der Schweiz waren 2019 monatlich rund 182 000 Stellensuchende bei den RAV registriert, davon waren 47 Prozent ausländischer Nationalität. 232 dieser Stellensuchenden waren im Besitz einer Grenzgängerbewilligung (Durchschnittszahlen). Ein statistischer Überblick über die durch die Stellenmeldepflicht angestellten Stellensuchenden liegt nicht vor.

Antwort des Bundesrates.

Vollzugsmonitoring Stellenmeldepflicht. Ein getarnter Misserfolg | Lexipedia | Lexipedia