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19.4436 · Interpellation · 2019-12-16

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Seit einigen Jahren vertraut der Bund die Schneeräumung und den Winterdienst vieler Waffenplätze privaten Unternehmen an. Davor wurden diese Leistungen regelmässig mit Material und Personal des Bundes erbracht. Auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Pflege von Grünflächen und der Reinigung von Gebäuden wurden in den letzten Jahren an Subunternehmen vergeben. Obschon ich den wirtschaftlichen Nutzen für die Regionen und die Unternehmen, die den Zuschlag erhalten, begrüsse, möchte ich die wirtschaftlichen und rationalen Beweggründe für diese Privatisierung kennen.

Der Bundesrat wird gebeten, diesbezüglich folgende Fragen zu beantworten:

1. War es sinnvoll, im Rahmen einer Privatisierung externes Material und Personal hinzuzuziehen, im Wissen, dass bereits Personal und Material vor Ort sind?

2. Auf wie vielen Schweizer Waffenplätzen wurde der Winterdienst, der Unterhalt von Grünflächen und der Reinigungsdienst privatisiert?

3. Wird die Privatisierung nicht dazu führen, dass sich einige Subunternehmen einen Wettlauf um das Material liefern?

4. Wie lange laufen besagte Verträge?

5. Welche Aufgaben wurden dem Personal der Waffenplätze, welches diese Aufgaben vorher ausgeführt hatte, im Zuge dieser Privatisierung zugeteilt?

6. Was passiert mit dem bundeseigenen Material und den bundeseigenen Fahrzeugen, die ursprünglich für diese Arbeit verwendet wurden?

7. Wie ist die "Umweltbilanz" dieser externen Mandate?

8. Wie viel kann der Bund damit einsparen?

Stellungnahme des Bundesrates

Grundsätzlich zielt die Privatisierung der Schneeräumung und des Winterdienstes auf verschiedenen Waffenplätzen darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen den erforderlichen Leistungen und den vorhandenen Ressourcen herzustellen. Auslagerungen von Leistungen erfolgen in der Regel dann, wenn Personaleinsparungen berücksichtigt werden müssen. Aber auch die technologischen Entwicklungen (z. B. Digitalisierung, komplexere Haustechnikanlagen) können dazu führen, dass Leistungen ausgelagert werden, ebenso veränderte Anforderungen im Zusammenhang mit der Einführung neuer Systeme oder baulichen Massnahmen an Immobilien.

Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:

1. / 5.Aus den einleitend erläuterten Gründen erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, die Schneeräumung und den Winterdienst auf verschiedenen Waffenplätzen Privaten anzuvertrauen. Wo Fremdleistungen erbracht werden, wurden den eigenen Mitarbeitern entweder gleiche Aufgaben an anderen Objekten zugewiesen oder aber sie werden für neue Aufgaben (im Gebäudeunterhalt, Wartungsarbeiten, Ausbildungsunterstützung zugunsten der Truppe und für weitere logistische Aufgaben) eingesetzt. Aktuell und während der nächsten Jahre werden viele Mitarbeitende pensioniert. Die Aufgaben dieser Mitarbeitenden werden geprüft, wenn sinnvoll an eine Drittfirma vergeben und die dadurch freiwerdenden Kapazitäten zur Erfüllung von sicherheitsrelevanten Aufgaben eingesetzt.

2.Winterdienstleistungen wurden schweizweit an 45 Standorten an Dritte ausgelagert. Für den Unterhalt von Grünflächen und die Reinigung wurden an je 100 Standorten Leistungen an zivile Unternehmungen vergeben.

3. / 6.Die externen Leistungserbringern erbringen die Leistungen mit eigenem Material. Falls aufgrund der Auslagerung bundeseigene Betriebsmittel überzählig sind, so werden sie an Standorten weiterverwendet, an denen die Leistungen nach wie vor durch eigenes Personal erbracht werden. Sind sie defekt, so werden sie nicht ersetzt bzw. liquidiert.

4.Die Verträge für den Reinigungsdienst laufen vom 1. Januar 2019 bis am 31. Dezember 2021, mit der Option, sie dreimal um ein Jahr zu verlängern. Die Verträge für den Unterhalt von Grünflächen laufen vom 1. Januar 2020 bis am 31. Dezember 2022 und diejenigen für den Winterdienst vom 1. August 2019 bis am 31. Juli 2022. Bei diesen beiden Verträgen besteht je die Option, sie viermal um ein Jahr zu verlängern. Mit diesen Verträgen erfolgt der Leistungsbezug in diesen Bereichen erstmals schweizweit gebündelt. Bereits vor diesen Verträgen gab es punktuell Leistungserbringungen durch externe Firmen.

7.Ein externer Leistungserbringer untersteht den gleichen gesetzlichen Umweltschutzvorgaben wie der Bund. Zudem können externe Leistungserbringer sich spezialisieren, Synergien nutzen und dadurch eine höhere Auslastung der Gerätschaften erzielen und technologische Innovationen rasch umsetzen.

8.Die Einsparungen lassen sich nicht exakt beziffern. Überall dort wo spezialisierte externe Leistungserbringer zum Zuge kommen, die Synergien und Skaleneffekte effizient nutzen können, kann der Bund Einsparungen erzielen. Die Mandatsvergaben erfolgen gemäss dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11).

Antwort des Bundesrates.

Privatisierung des Wartungsdienstes der Waffenplätze. Wie viel spart der Bund damit ein? | Lexipedia | Lexipedia