19.4450 · Interpellation · 2019-12-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Im Juni 2019 berichteten verschiedene Zeitungen darüber, dass jede siebte Frau ihre Stelle wegen Mutterschaft verliert, ausgehend von der Studie des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien (Bass) zurück, die im Auftrag des Bundes gemacht wurde. Sie kommt zum Schluss, dass 15 Prozent der Frauen nach der Geburt gegen ihren Willen eine Erwerbspause einlegen. Häufig (11 %) ist eine Kündigung oder die fehlende Möglichkeit das Pensum zu reduzieren der Grund. Vier Prozent der Frauen müssen ihre Arbeit wegen fehlender Betreuungsplätze oder anderen Problemen vorübergehend aufgeben. Da laut Bass-Studie 71 Prozent der Frauen erst nach der 16-wöchigen Kündigungs-Sperrfrist ihre Arbeit wieder aufnehmen (im Schnitt nach 22 Wochen), sind sie gegen Kündigungen aufgrund von Mutterschaft nicht geschützt. Einer der Gründe, warum Mütter erst nach der Sperrfrist ihre Erwerbsarbeit wieder aufnehmen, ist, dass viele den Mutterschaftsurlaub als zu kurz betrachten und ihn auf eigene Kosten verlängern. Bei mehr als 80 Prozent der Schwangerschaften bleiben die Frauen nicht bis zur Geburt voll arbeitsfähig und reduzieren ihr Pensum.
Damit sinnvolle Massnahmen diskutiert werden können, stellt sich die Frage, inwieweit diese Ergebnisse auf die Mitarbeiterinnen der staatsnahen Unternehmen wie SBB, Post und Swisscom zutreffen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Frauen kehren nach dem Mutterschaftsurlaub an ihren Arbeitsplatz zurück?
2. Wie viele Frauen verlängern ihren Mutterschaftsurlaub auf eigene Kosten?
3. Wie viele Frauen reduzieren nach der Mutterschaft ihren Beschäftigungsgrad?
4. Wie viele Mütter kündigen nach dem Mutterschaftsurlaub ihre Anstellung?
5. Wie vielen Frauen wird nach dem Mutterschaftsurlaub gekündigt?
6. Was sind die Gründe für die Reduktion des Beschäftigungsgrads, die Verlängerung des Urlaubs oder die Kündigung der Stelle?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat steuert die bundesnahen Unternehmen SBB, Post und Swisscom mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft nimmt er grundsätzlich keinen Einfluss. Der Bundesrat erwartet von den Unternehmen in seinen Zielvorgaben eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik, attraktive Anstellungsbedingungen und ein Engagement für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die in der Interpellation gestellten Fragen wurden SBB, Post und Swisscom zur Beantwortung zugestellt.
Frage 1
Bei der SBB kehrten über die letzten 3 Jahre betrachtet 94 Prozent der Mitarbeiterinnen nach dem Mutterschaftsurlaub an ihren Arbeitsplatz zurück (2017: 93 Prozent, 2018: 95 Prozent, 2019: 94%).
Bei der Post kehrten im Jahr 2018 81 Prozent der Mütter an ihren Arbeitsplatz zurück (die Zahlen der Post zu 2018 sind jeweils auch repräsentativ für die Jahre 2017 und 2019).
Bei der Swisscom beträgt die Rückkehr-Quote in den Jahren 2017-2019 knapp 80 Prozent (2017: 76 Prozent, 2018: 79 Prozent, 2019: 88%).
Frage 2
Bei der SBB haben 2019 17 Prozent der Frauen den Mutterschaftsurlaub in Form von unbezahltem Urlaub verlängert. Zu den Jahren 2017 und 2018 liegen keine entsprechenden Zahlen vor.
Bei der Post haben im Jahr 2018 34.5 Prozent der Frauen den Mutterschaftsurlaub auf eigene Kosten verlängert.
Bei der Swisscom haben 2017 32 Prozent, 2018 25 Prozent und 2019 17 Prozent der Frauen ihren Mutterschaftsurlaub mit einem unbezahlten Urlaub verlängert.
Frage 3
Bei der SBB haben 35 Prozent der Frauen im Durchschnitt der letzten drei Jahre ihren Beschäftigungsgrad nach der Mutterschaft reduziert (2017: 52 Prozent, 2018: 31 Prozent, 2019: 21%).
Bei der Post haben im Jahr 2018 rund 29 Prozent der Frauen ihren Beschäftigungsgrad nach der Mutterschaft reduziert.
Bei der Swisscom haben in den Jahren 2017-2019 rund 26 Prozent der Frauen ihren Beschäftigungsgrad nach der Mutterschaft reduziert (2017: 32 Prozent, 2018: 31 Prozent, 2019: 21%).
Frage 4
Bei der SBB sind hierzu keine Daten vorhanden.
Bei der Post haben im Jahr 2018 knapp 22 Prozent der Mütter nach dem Mutterschaftsurlaub gekündigt.
Bei der Swisscom haben in den Jahren 2017-2019 rund 17 Prozent der Frauen nach dem Mutterschaftsurlaub ihre Kündigung eingereicht (2017: 21.5 Prozent, 2018: 19 Prozent, 2019: 11%).
Frage 5
Bei der SBB sind hierzu sind keine Daten vorhanden.
Die Post hat 2018 rund 2 Prozent der Frauen nach dem Mutterschaftsurlaub aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen gekündigt.
In den Jahren 2017-2019 hat Swisscom rund 1.6 Prozent der Frauen nach der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub gekündigt.
Frage 6
Zu dieser Frage können die Unternehmen keine Angaben machen. Die Gründe für die Reduktion des Beschäftigungsgrads, die Verlängerung des Urlaubes oder die Kündigung werden nicht systematisch abgefragt und erfasst.
Antwort des Bundesrates.