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19.4526 · Interpellation · 2019-12-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Seit dem 12. September 2016 bzw. dem 8. Dezember 2016 sind die von mir eingereichte Motion 16.3066 und die Motion 16.3068 von Fathi Derder vom National- und vom Ständerat angenommen.

Die Motionen verlangen eine Anpassung der Strassenverkehrsgesetzgebung, insbesondere in Form einer Aktualisierung oder einer Aufhebung der Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen (ARV 2). Die darin festgehaltenen Regelungen für den Personentransport in Personenwagen sollen vereinfacht werden. Eines der Ziele ist die Abschaffung der einzigartigen oder zumindest äusserst seltenen Pflicht, die Taxis mit Fahrtschreibern auszurüsten.

Mehr als drei Jahre nach der Annahme der Motionen sind diese noch immer nicht umgesetzt.

1. Wann gedenkt der Bundesrat den Auftrag des Parlaments zu erfüllen?

2. Wurde ein Entwurf erstellt? Wurde ein Vernehmlassungsverfahren vorbereitet?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Die Umsetzung der Motionen Nantermod (16.3066; Taxis, Uber und andere Fahrdienste. Für einen faireren Wettbewerb) und Derder (16.3068. Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes an die neuen Angebote) hätte ursprünglich im Rahmen der laufenden Revision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) realisiert werden sollen. Die Vorlage sah vor, dass dem Bundesrat im SVG die Kompetenz entzogen wird, Arbeits- und Ruhezeitvorschriften für Motorwagen zum Personentransport mit bis zu neun Sitzplätzen einschliesslich Führersitz zu erlassen. Als Folge dieser Änderung wären namentlich für Taxifahrerinnen und Taxifahrer die Pflichten, die sich aus der ARV 2 (Verordnung vom 6. Mai 1981 über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen; SR 822.222) ergeben, entfallen (Beachtung der Arbeits- und Ruhezeiten, Ausrüstung des Fahrzeugs mit einem Fahrtschreiber).

Bei der 2018 durchgeführten Vorkonsultation stiess das Vorhaben bei den Kantonen und Verbänden auf Ablehnung. Begründet wurde die Ablehnung insbesondere damit, dass sich dadurch die Verkehrssicherheit sowie der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Taxigewerbe verschlechtern würden. Zudem wurde festgestellt, dass sich die Verhältnisse rund um die Fahrdienstangebote und Online-Plattformen seit der Überweisung der Motionen geändert haben.

Derzeit evaluiert das Bundesamt für Strassen (ASTRA), unter welchen Umständen die Umsetzung der Motionen dennoch möglich ist. Der entsprechende Evaluationsbericht wird voraussichtlich Ende 2020 vorliegen. Im Anschluss daran wird das ASTRA einen Vorschlag erarbeiten, wie den Motionen entsprochen werden kann.

Antwort des Bundesrates.