Kreislaufwirtschaft. Verbesserung und Kennzeichnung der Reparaturfreundlichkeit von Produkten
19.4597 · Motion · 2019-12-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Erlassentwurf vorzulegen, um bei Produkten und Geräten (nachfolgend Produkte genannt) Folgendes zu gewährleisten:
1. Produkte werden bereits im Designprozess so geplant und hergestellt, dass sie reparierbar sind, dass Verschleissteile leicht zugänglich ausgewechselt werden können und die Reparatur allgemein einfach erfolgen kann.
2. Produkte sind entsprechend ihrer Reparaturfähigkeit auf Verpackungen gekennzeichnet.
Begründung
Im Bericht des Bundesrats "Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten", publiziert am 28. November 2014, wird als Massnahme M04 die "Sicherstellung der Reparaturfähigkeit (Ökodesign)" von Produkten beschrieben. Die Massnahme M04 wurde aber bislang nicht weiter verfolgt, obwohl klare Vorteile für Konsumentinnen und Konsumenten, Umwelt und Klima daraus entstünden.
Über 130 ehrenamtliche Reparatur-Initiativen (sogenannte Repair Cafés), die in den letzten 5 Jahren dank der Unterstützung der Konsumentenschutz-Organisationen in der Schweiz entstanden sind, dokumentieren das Erstarken der Schweizer Reparaturbewegung, die Schritt hält mit der internationalen Entwicklung der Bewegung. Bei den Reparaturveranstaltungen zeigt sich aber, dass Produkte immer öfter so konstruiert sind, dass die Reparatur verunmöglicht oder erschwert wird. Dies wird auch von kommerziellen Reparaturdienstleistern bestätigt.
Werden Produkte so konstruiert, dass sie reparierbar sind, entlastet dies die Umwelt, weil weniger Rohstoffe für Neuproduktion verbraucht werden. Das wirkt sich positiv auf die Kaufkraft der Konsumentinnen und Konsumenten aus, weil sie Produkte weniger oft kaufen müssen. In der EU wurde das Anliegen mit der Ecodesign-Richtlinie (2009/125/EG) bereits vor Jahren aufgenommen.
Damit Konsumentinnen und Konsumenten erkennen, welche Produkte repariert werden können, muss dies auf den Produktverpackungen zukünftig einfach erkennbar ausgewiesen werden. Das Forschungscenter der EU-Kommission, das Joint Research Center, hat bereits Bewertungssysteme für manche Produkte entwickelt. Ein solcher Index führt zu besseren Kaufentscheidungen, was das Portemonnaie der Konsumentinnen und Konsumenten, die Umwelt und das Klima entlastet und könnte dem Erlassentwurf als Vorlage dienen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten ist für die Reduktion der Umweltbelastung von grosser Bedeutung. Sie kann am besten durch ein gut abgestimmtes Bündel an angebots- und nachfrageseitigen Massnahmen erreicht werden, welches an unterschiedlichen Stellen des Kreislaufs ansetzt. In diesem Sinne unterstützte der Bund die Wirtschaft bereits mit Massnahmen für ressourcenschonende Verfahren und ressourceneffiziente Produkte. Die genannte Massnahme M04 "Sicherstellung der Reparaturfähigkeit (Ökodesign)" aus dem Bericht des Bundesrats vom 28. November 2014 in Erfüllung des Postulates 12.3777 "Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten" der Grünen Fraktion ist eine zielführende Möglichkeit für die Wirtschaft, mit Ökodesign die Reparaturfähigkeit von Produkten zu verbessern.
Auf EU-Ebene gab es in den letzten Jahren bedeutende Fortschritte im Bereich Ökodesign. Die EU hat bspw. basierend auf der Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) Verordnungen zu verschiedenen Produktkategorien verabschiedet, die unter anderem Vorgaben zur Verfügbarkeit und den Lieferzeiten von Ersatzteilen oder auch zum Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen machen. Die Schweiz prüft derzeit eine ähnliche Regelung. Damit soll sichergestellt werden, dass für Schweizer Unternehmen keine Nachteile entstehen und für den Export und die Produktion für den Schweizer Markt die gleichen Rahmenbedingungen gelten.
Informationen zur Reparierfähigkeit von Produkten sind allerdings noch kaum verfügbar. Diesbezügliche Deklarationsvorschriften werden derzeit im Rahmen der Erarbeitung des Berichts des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Vonlanthen "Die Chancen der Kreislaufwirtschaft nutzen. Prüfung steuerlicher Anreize und weiterer Massnahmen" (17.3505) untersucht. Der Bundesrat wird den Bericht voraussichtlich im ersten Quartal 2020 zur Kenntnis nehmen.
Die mit der vorliegenden Motion verlangten Bestimmungen sind allerdings sehr umfassend, da sie für sämtliche in der Schweiz in Verkehr gebrachten Produkte anstrebt werden. Sie gehen zum Teil auch über den aktuellen Stand der Umsetzung der Ecodesign-Richtlinie (2009/125/EG) hinaus. Den Design-Prozess und die Bereitstellung von Informationen zur Reparaturfähigkeit zu regulieren, ist nicht immer möglich, denn viele in der Schweiz verkaufte Produkte werden importiert. Deshalb ist die Motion in dieser Form abzulehnen.
Bei einer Annahme der vorliegenden Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat folgende Abänderung der Motion zu beantragen:
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Erlassentwurf vorzulegen, der - unter Berücksichtigung von relevantem EU-Recht - zu einer Verbesserung der Reparaturfähigkeit im Allgemeinen sowie der entsprechenden Information über die Reparaturfähigkeit von ausgewählten Produktgruppen beiträgt und die Anliegen ähnlicher allenfalls angenommener Motionen aufnimmt (19.4434,19.4594, 19.4595, 19.4596).
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.