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20.3039 · Motion · 2020-03-04

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zur Einführung des Familienquotientensystems (Besteuerung nach Konsumeinheiten) bei der direkten Bundessteuer zu unterbreiten. Dadurch würden die Steuerpflichtigen mit Familienlasten gleichbehandelt, ungeachtet dessen, ob sie verheiratet sind, im Konkubinat leben oder gerichtlich oder tatsächlich getrennt leben und Unterhaltsbeiträge schulden.

Begründung

Das System des Familienquotienten ist eine besondere Form des Splittings, bei der das Haushaltseinkommen zur Bestimmung des Steuersatzes nicht durch einen fixen Faktor geteilt wird, sondern durch einen Faktor, der je nach Zusammensetzung der Familie variiert. Diesem Besteuerungsmodell liegt die Idee zugrunde, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Familie nicht nur von deren Einkommen abhängt, sondern auch von deren Grösse, d. h. von der Anzahl Familienmitglieder. Der Familienquotient kann für die Besteuerung des Einkommens angewendet werden, er wäre aber auch für die Besteuerung des Vermögens denkbar.

Ein Vorteil dieses Systems ist, dass es sich an den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hält. In einem Haushalt werden die Ressourcen zusammengelegt, und es spielt keine Rolle, welches Familienmitglied in welchem Masse zum Einkommen beiträgt. Man geht also von der Einheit der Gemeinschaft aus und bestimmt die Besteuerung aufgrund der Menge der Ressourcen und der Konsumbedürfnisse.

Hinzu kommt, dass durch den Familienquotienten nicht nur Paare gleichbehandelt werden, die verheiratet sind, im Konkubinat leben oder gerichtlich oder tatsächlich getrennt leben und Unterhaltsbeiträge schulden, sondern auch Ehepaare mit oder ohne Kinder. Somit wird die Schwäche des aktuellen Systems, das ohne Rechtfertigung den Elterntarif für Ehepaare auch auf Alleinerziehende und Konkubinatspaare mit Kindern anwendet, vollständig behoben.

Der Familienquotient ist ebenfalls neutral hinsichtlich der Verteilung der Einkommen und verleitet daher nicht dazu, dass sich die Familie auf eine bestimmte Art und Weise organisiert. Er behebt ausserdem die Schäden einer allzu progressiven Ausgestaltung des Steuertarifs, die eine grobe Benachteiligung des Zweiteinkommens zur Folge hat. Schliesslich ist das System einfach umzusetzen und bedarf keiner komplizierten steuerlichen Administration.

Ich weise ausserdem darauf hin, dass dieses System im Kanton Waadt und in Frankreich zufriedenstellend zu funktionieren scheint.

Deshalb ist es angebracht, das System des Familienquotienten im Bundesrecht einzuführen, um endlich die Heiratsstrafe zu beseitigen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Am 18. Dezember 2019 wies das Parlament die Vorlage zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung (18.034) an den Bundesrat zurück mit dem Auftrag, alternative Modelle der Ehepaarbesteuerung vorzulegen, namentlich das im Kanton Waadt geltende Modell (Familienquotientensystem), die Individualbesteuerung oder allenfalls weitere Modelle, die er als geeignet erachtet.

Daneben sind zwei weitere, sich konkurrierende Geschäfte betreffend Ehe- und Familienbesteuerung hängig. Dies betrifft einerseits die Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe". Diese wurde im Februar 2020 vom Initiativkomitee zwar zurückgezogen. Der Rückzug wurde jedoch mittlerweile angefochten. Somit ist nicht klar, ob die Volksinitiative nicht doch erneut dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden muss. Sollte die Initiative angenommen werden, würde die Bundesverfassung die Einführung einer Individualbesteuerung ausschliessen. Andererseits soll der Bundesrat mit der am 17. Juni 2019 eingereichten Motion Markwalder beauftragt werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einen Systemwechsel zur zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung vorsieht. Die Motion wurde bisher im Parlament nicht beraten. Sollte sie überwiesen werden, würde eine Auslegeordnung zu den möglichen Modellen der Ehepaarbesteuerung, insbesondere zu den Modellen der gemeinsamen Besteuerung - darunter auch das Familienquotientensystem - obsolet.

Angesichts dieser Ausgangslage wird der Bundesrat erst über das weitere Vorgehen hinsichtlich des Rückweisungsauftrags entscheiden, wenn Klarheit über das Schicksal der Volksinitiative und der Motion Markwalder besteht.

Sollte eine Auslegeordnung erarbeitet werden, würde der Bundesrat auch das im Kanton Waadt praktizierte Modell, auf das sich der Motionär bezieht, evaluieren. Dieses Modell ist eine besondere Form des Splittings. Dieses berücksichtigt die unterschiedliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Verheirateten gegenüber Alleinstehenden, indem das Familieneinkommen durch einen Divisor geteilt wird. Der Divisor hängt von der Anzahl im Haushalt lebenden Personen ab. Verheiratete Paare werden gemeinsam, unverheiratete Paare getrennt besteuert.

Ein Familienquotientensystem ist je nach Ausgestaltung geeignet, die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren zu beseitigen. Die vom Motionär angestrebte Gleichbehandlung von verschiedenen Familienkonstellationen lässt sich damit indes nur beschränkt erreichen.

Wie der Bundesrat bereits in seinen Antworten zu den Vorstössen Addor 19.3450 und Grin 19.4375 dargelegt hat, entlastet das Familienquotientensystem wie alle Splittingsysteme die Ehe stark. Daraus ergibt sich eine sehr hohe Belastung von Alleinstehenden im Vergleich zu Ehepaaren. Zudem fallen die negativen Arbeitsanreize aufgrund der Zusammenveranlagung stärker ins Gewicht als bei anderen Modellen, da die Grenzsteuersätze für die Zweitverdienenden vergleichsweise hoch sind.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.