20.307 · Standesinitiative · 2019-12-18
Parlament
Erledigt
Wortlaut
1. Die Bundesversammlung wird aufgefordert, in Angleichung an die umliegenden Staaten, eine Ticketabgabe auf alle Flugtickets einzuführen. Die Abgabenhöhe soll abhängig von der Länge der Flugstrecke sein.
2. Die Bundesversammlung wird aufgefordert, sich auf internationaler Ebene für eine Kerosinsteuer einzusetzen. Dieses Bekenntnis wird national wie international aktiv kommuniziert.
Begründung
Der im Grossen Rat behandelte Antrag führt aus, dass
- Kerosin seit der Unterzeichnung des Chicagoer Abkommens von 1944 im internationalen Flugverkehr steuerbefreit ist und zudem Flüge ins Ausland von der Mehrwertsteuer befreit sind; Flugreisen sind damit sehr oft viel billiger als vergleichbare Reisen mit dem Zug;
- der Flugverkehr weder seine Infrastrukturkosten noch die externen Kosten, die als Folge von Gesundheitsschäden durch Lärm, durch die Entwertung von Grundstücken und Wohnungen, sowie als Folge von lokalen und globalen Klimaschäden entstehen, finanziert;
- der Flugverkehr enorme Wachstumsraten aufweist;
- die Wahrnehmung der Klimaproblematik massiv zugenommen hat;
- der Grosse Rat an seiner Sitzung im Februar 2019 mit mehr als Zweidrittelsmehr den Klimanotstand ausgerufen hat;
- in Europa bereits zwölf, auch umliegende Länder, eine Abgabe auf Flugtickets eingeführt haben;
- es höchste Zeit ist, dass auch die Schweiz einen Schritt in Richtung Kostenwahrheit und Verursachergerechtigkeit herstellt und Anreize zum Umstieg auf weniger klimaschädliche Transportmittel schafft;
- die ungerechtfertigte indirekte Subventionierung des Flugverkehrs abgeschafft und die dadurch verursachte Wettbewerbsverzerrung bereinigt werden muss;
- dass vom Klimawandel alle Regionen der Schweiz gleich betroffen und damit legitimiert sind, den Druck auf die eidgenössischen Räte zu erhöhen.
Erläuterungen:
Zweck der Standesinitiative ist, dass die Eidgenossenschaft eine Besteuerung der CO2-Emissionen im Flugverkehr mittels einer nationalen Flugticketabgabe einführt und sich auf internationaler Ebene für die Einführung einer Kerosinsteuer einsetzt. Damit soll auch im Bereich des Luftverkehrs ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
Offensichtlich ist, dass zum Schutz des Erdklimas erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, um den Ausstoss von Treibhausgasen und insbesondere von CO2 durch menschliche Aktivitäten zu verringern. Damit entsprechende Änderungen im Konsumverhalten jeder und jedes Einzelnen sowie Umstellungen bei der Produktion von Gütern und Anlagen erreicht werden, müssen auf nationaler und auf internationaler Ebene die Rahmenbedingungen angepasst werden. Eine wichtige Rolle spielen dabei lnstrumente, die die Knappheit der natürlichen Ressourcen und die Begrenztheit der Ökosysteme durch Preissignale deutlich machen, so dass die externen Kosten der Naturbeanspruchung in den Konsum- oder Produktionsentscheidungen Berücksichtigung finden.
Es steht dabei ausser Frage, dass auch im Mobilitätssektor, der zum überwiegenden Teil auf den Einsatz von fossilen Treibstoffen gestützt ist, eine entsprechende Lenkung zur Reduktion der schädlichen Umweltfolgen notwendig ist. Dies gilt auch für den Flugverkehr, auch wenn dieser global gesehen nur einen kleinen Teil der globalen CO2-Emissionen verursacht (2 Prozent-2,5%). In der Schweiz mit einem im Vergleich zu anderen Ländern hohen Anteil des Flugverkehrs an der Mobilität machen die CO2-Emissionen sämtlicher internationalen Flüge aus der Schweiz aber immerhin rund 10 Prozent der CO2-Emissionen aus, welche das Treibhausgasinventar des Bundes im Territorium der Schweiz ausweist.
Zu begrüssen ist, dass die Einführung einer Flugticketabgabe bereits Gegenstand der laufenden Totalrevision des CO2-Gesetzes ist. Die vorliegende Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt bekräftigt die Notwendigkeit einer solchen Massnahme. Sie reiht sich ein in analoge, der Bundesversammlung entweder bereits eingereichte oder vorgesehene Standesinitiativen der Kantone Genf, St. Gallen, Waadt und Basel-Landschaft.
Um den CO2-Ausstoss des Luftverkehrs zu reduzieren, ist es ausserdem richtig, den Verbrauch von fossilen Energien und Treibstoffen direkt zu verteuern. Die bestehende Steuerbefreiung für Kerosin ist nicht mehr gerechtfertigt. Die Einführung einer auf internationaler Ebene abgestimmten Kerosinbesteuerung wäre sehr sinnvoll und kann durchaus auch in Ergänzung zu den bestehenden internationalen Anstrengungen zur Verringerung der CO2-Emissionen im Luftverkehr im Rahmen der ICAO (CORSIA-Programm) oder des Europäischen Emissionshandelssystems geschehen.
Hinzuweisen ist an dieser SteIle auf die besondere Situation des Flughafens Basel-Mulhouse (EuroAirport). Gemäss Artikel 6 des französisch-schweizerischen Staatsvertrags vom 4. Juli 1949 über den Bau und Betrieb des Flughafens Basel-Mülhausen in Blotzheim gilt für das gesamte Flughafengebiet französisches Recht, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen wurden. Derartige Regelungen bestehen im Bereich von Flugticketabgaben zur Belastung von CO2-Emissionen bisher nicht. Die Anwendung einer nationalen schweizerischen Flugticketabgabe für die der Schweiz zuzurechnenden Flüge bedingt daher eine staatsvertragliche Vereinbarung mit Frankreich, das auf die Anwendung der eigenen, ab 1. Januar 2020 gültigen Flugticketabgabe verzichten muss. Dabei gilt es ein unerwünschtes Preisgefälle entweder zwischen den anderen Landesflughäfen der Schweiz und dem EuroAirport oder zwischen dem Schweizer und dem französischen Sektor des Flughafens zu vermeiden. Ausserdem ist zu verhindern, dass im Rahmen von eventuellen Verhandlungen mit Frankreich über eine Flugticketabgabe am EuroAirport das im März 2017 erreichte Abkommen über die Besteuerung im Schweizer Sektor des Flughafens von französischer Seite in Frage gestellt wird. Diesen Aspekten ist bei der Ausgestaltung der bundesrechtlichen Bestimmungen für eine Flugticketabgabe Rechnung zu tragen.