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20.3139 · Motion · 2020-04-21

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, seine Corona-Massnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft nach folgenden Kriterien zu überprüfen und anzupassen: Es darf keine Doppel- oder Mehrfachbezüge geben. Es muss verhindert werden, dass Firmen und Organisationen auch auf unterschiedlichen Staatsebenen (Bund, Kanton, Gemeinde/Stadt) mehrfach Corona-Unterstützungsleistungen erhalten, obschon diese nur einmal nötig wären.

Der missbräuchliche Bezug von staatlichen Unterstützungsleistungen muss rigoros unterbunden werden. Es darf keine Profiteure geben.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion, wonach ein missbräuchlicher Bezug von staatlichen Unterstützungen zu unterbinden ist. Weil der Bund bisher weitgehend auf sektorielle Unterstützungsleistungen verzichtet hat und weil die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von COVID-Erwerbsersatzleistungen und für Leistungen der Arbeitslosenversicherung gut abgrenzbar sind und mit COVID-Überbrückungskrediten kombiniert werden können, stellen Mehrfachbezüge auf Bundesebene keine generelle Problematik dar. Deshalb steht die Verhinderung von Mehrfachbezügen von COVID-Überbrückungskrediten sowie von Liquiditätshilfen im Sport- und Kulturbereich im Vordergrund. Dies geschieht in einem mehrstufigen Verfahren:

- Zunächst bestätigt die kreditnehmende Unternehmung mit ihrer Unterschrift ausdrücklich, dass sie keine unzulässigen Mehrfachbezüge tätigt; vorsätzlich falsche Angaben werden sanktioniert.

- Anschliessend kontrolliert die Zentralstelle der Bürgschaftsorganisationen gestützt auf die UID-Nummer, ob die betreffende Firma bereits COVID-Kredite erhalten hat.

- Schliesslich wird die Richtigkeit der Angaben durch systematische Datenanalysen der Eidg. Finanzkontrolle überprüft, indem die COVID-Kredite u.a. mit Steuerdaten, Sozialversicherungsdaten und Daten zu den Empfängern von Liquiditätshilfen im Bereich Sport und Kultur abgeglichen werden.

Die kantonalen Massnahmen sind grösstenteils als subsidiäre Massnahmen zu den Bundesleistungen konzipiert und basieren in der Regel auf einer Bedürfnisabklärung im Einzelfall. Die Verantwortung für die Missbrauchsbekämpfung wird damit von den Kantonen selber wahrgenommen.

Die genannten Massnahmen werden gestützt auf die geltende Notverordnung bereits umgesetzt. Wo nötig wird der Bundesrat dem Parlament beantragen, sie in die gesetzlichen Grundlagen zur Ablösung der Notverordnung zu überführen. Der Bundesrat erachtet daher das Anliegen der Motion als erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.