20.320 · Standesinitiative · 2020-06-26
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 84 Buchstabe o der Verfassung des Kantons Jura fordert das Parlament des Kantons Jura die Bundesversammlung auf, gesetzgeberisch tätig zu werden, um den Kantonen die Kompetenz einzuräumen, Bestimmungen zum Recht auf Eltern- und Vaterschaftsurlaub zu erlassen und ihnen so die Möglichkeit zu geben, einen solchen Urlaub einzuführen sowie dessen Dauer und Modalitäten festzulegen.
Begründung
Urlaub und Ferien bei privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen sind im Obligationenrecht (Art. 329 ff. OR) und im Arbeitsgesetz (Art. 35a ArG) geregelt. Die Bestimmungen zu Urlaub und Entschädigung bei Elternschaft gelten derzeit nur für Mütter und sehen für Arbeitnehmerinnen einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen vor (Art. 329f OR).
Die Kantone können gestützt auf Artikel 16h des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft Rechtsbestimmungen über eine höhere oder länger dauernde Mutterschaftsentschädigung (EOG; SR 834.1) erlassen. Da der Begriff der Vaterschaft im OR gänzlich fehlt, können die Kantone keine Rechtsbestimmugen zur Dauer eines Urlaubs erlassen, der den Vater einschliesst. Obwohl die eidgenössischen Räte vor Kurzem die Volksinitiative "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie" beraten und zu dieser einen indirekten Gegenentwurf, der einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub vorsieht, angenommen haben und obwohl über diese Volksinitiative wahrscheinlich demnächst abgestimmt wird, müssen die Kantone in jedem Fall - also auch bei deren Ablehnung - die Möglichkeit haben, einen Elternurlaub (Urlaub, den sich die Eltern teilen) einzuführen.
Die Mehrheit der Kantone scheint einen Elternurlaub zu befürworten. In der Vernehmlassung zum indirekten Gegenentwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) zur Volksinitiative "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie" (der Gegenentwurf sieht anstelle von vier zwei Wochen Vaterschaftsurlaub vor) sprachen sich rund zwei Drittel der Kantone für die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs aus. Vier Kantone begrüssten die längere Variante. Der Kanton Waadt wies zudem darauf hin, dass der geplante Vaterschaftsurlaub nur den rechtlichen Mindestrahmen darstellt und die Kantone grosszügigere Regelungen vorsehen dürfen. Alle politischen Parteien - mit Ausnahme der SVP - sind für die Einführung eines Vaterschafts- oder Elternurlaubs.
Angesichts der aktuellen Situation und der politischen Diskussionen zu diesem Thema muss den Kantonen unbedingt die Kompetenz eingeräumt werden, auch unabhängig vom Ausgang der Abstimmung zur Vaterschaftsurlaubsinitiative für ihr Gebiet Rechtsbestimmungen zu einem Vaterschafts- oder Elternurlaub zu erlassen. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen (u. a. das OR, das ArG und das EOG) müssen daher angepasst werden.