Lexipedia

20.3235 · Motion · 2020-05-04

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt die nötigen Massnahmen zu treffen, um die sichere Durchführung von Lebensmittelmärkten auch in Pandemiesituationen zu ermöglichen.

Begründung

Ein beachtlicher Teil der in der Schweiz produzierten Früchte und Gemüse wird von den zumeist kleinbäuerlichen Produzentinnen und Produzenten im Direktverkauf vermarktet. Dabei kommt neben den Hofläden vor allem den Lebensmittelmärkten eine zentrale Rolle zu. Auch viele kleingewerbliche Produzentinnen und Produzenten von Lebensmitteln, auch von Spezialitäten und Nischenprodukten, sind für den Absatz ihrer Produkte auf die regelmässig stattfindenden Lebensmittelmärkte angewiesen. Die Märkte tragen so zu einer erfreulichen Vielfalt im Lebensmittelangebot bei, spielen eine wichtige Rolle in der Lebensmittelversorgung und sind ein zentraler Absatzkanal für viele kleinbäuerliche und kleingewerbliche Betriebe.

Das Verbot der Lebensmittelmärkte im Zuge der Corona-Krise brachte viele dieser Betriebe in eine wirtschaftlich schwierige Situation, während gleichzeitig andere Anbieter von Lebensmitteln mit der Einführung von Schutzkonzepten ihren Betrieb aufrecht erhalten konnten. Dabei wäre die Umsetzung eines Schutzkonzepts für Märkte ungleich einfacher. Auf den offenen Strassen und Plätzen unter freiem Himmel lassen sich die erforderlichen Schutzmassnahmen zur Lenkung der Besucherströme und zur Einhaltung der Distanzregeln und der Hygiene mit wesentlich kleinerem Aufwand umsetzen als in geschlossenen Räumen.

Die ersten Lockerungen des Marktverbots brachten zwar eine gewisse Entlastung für die Betroffenen. Die Umsetzung wird aber unterschiedlich gehandhabt und ist für die Anbieter häufig unbefriedigend. Um die Benachteiligung von kleinbäuerlichen und kleingewerblichen Betrieben in einer erneuten Pandemiesituation zu vermeiden und eine gesamtschweizerisch einheitliche Lösung zu ermöglichen, soll der Bundesrat die erforderlichen Massnahmen für die sichere Durchführung von Lebensmittelmärkten in Pandemiesituationen treffen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat anerkennt, dass die kleingewerblichen Produzentinnen und Produzenten für die Lebensmittelversorgung in der Schweiz eine wichtige Rolle spielen und dass die Verfügbarkeit von Lebensmittelmärkten als Absatzkanal für sie von grosser Bedeutung ist. Er versteht die Besorgnis der Produzentinnen und Produzenten sowie ihren Wunsch nach einer Garantie für die sichere Durchführung der Lebensmittelmärkte im Falle einer neuen Epidemie, hält jedoch die Umsetzung einer spezifischen Lösung für diese Märkte nicht für wünschenswert.

Wie im Influenza-Pandemieplan (2018) festgehalten, lässt sich nicht vorhersagen, in welcher Form eine allfällige nächste Pandemie auftritt und welche Massnahmen zu ihrer Bekämpfung ergriffen werden müssten. Für solche Situationen legt das Epidemiengesetz (EpG; SR 818.101) die Kompetenzen der Behörden fest und sieht für den Bundesrat die Möglichkeit vor, Massnahmen anzuordnen" (Art. 6 & 7).

Im Rahmen der aktuellen Coronavirus-Epidemie hat der Bundesrat von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht. Per 11. Mai 2020 lockerte er die Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus und unterstellte die Durchführung bestimmter Aktivitäten, wie Märkte, der Umsetzung eines Schutzkonzepts (Covid-19-Verordnung besondere Lage, Art. 4). Diese Massnahme zeigte Wirkung. Der Bundesrat kann daher bei der Wahl der für Lebensmittelmärkte geltenden Massnahmen auf diese Erfahrung zurückgreifen, wenn eine solche Situation erneut eintreten sollte.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.